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Wettbewerb zur Förderung kreativer Innovationen in Thüringen
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum schreibt einen Wettbewerb zur Förderung innovativer Projekte und Ideen im Bereich der Thüringer Kultur- und Kreativwirtschaft aus. Das Fördervolumen beträgt für die Jahre 2025 und 2026 rund 400.000 Euro. Die Aussschlussfrist für die Bewerbung endet am 16. November 2025.
Warum sich eine Teilnahme für den Thüringer Tourismus lohnt.
Der Wettbewerb fördert nicht nur kreative Ideen und Projekte, sondern hat das Potenzial auch neue Partnerschaften zu stärken. Touristiker und Touristikerinnen können ihr Angebot aufwerten, neue Zielgruppen erschließen und zur positiven Wahrnehmung Thüringens als innovativer und kreativer Standort beitragen.
Was wird gefördert?
- Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen von Unternehmen der Thüringer Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen
und damit verbunden die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Thüringer Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unterstützung der Vernetzung der Kreativschaffenden aus verschiedenen Teilmärkten (Unterstützung der Netzwerkbildung der Branche) zur Verbesserung der Selbstorganisation
und Stärkung des Kultur- und Kreativwirtschaftsstandortes Thüringen
- Forcierung der branchen- bzw. disziplinübergreifenden Zusammenarbeit von Thüringer Kreativschaffenden und Thüringer Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen, um
innovative Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen zu entwickeln
- Erhöhung der Sichtbarkeit des Kreativwirtschaftsstandorts Thüringen sowie der Wertschätzung kreativer Leistungen aus Thüringen z. B. durch Präsentations- und
Kommunikationsmaßnahmen.
Für den Tourismus können daraus Ideen wie die folgenden entstehen:
- Entwicklung innovativer Tourismusangebote in Kooperation mit Designerinnen, Medien- oder Gameschaffenden
- Neue Erlebnisformate wie Augmented-Reality-Stadtführungen, hybride Events oder immersive Erlebnisräume
- Entwicklung neuer digitaler Vermittlungsformate oder Geschäftsmodelle im Tourismus
Wer kann einen Antrag stellen?
Der Wettbewerb richtet sich an:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Freiberuflich Tätige der Kultur- und Kreativwirtschaft
- juristische Personen des Privatrechts (z.B. Verbände, Vereine, GmbHs),
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Antragsteller müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Thüringen haben bzw. ihr Vorhaben in Thüringen realisieren.
Auch touristische Unternehmen und Organisationen zählen durchaus zur Zielgruppe und können Projekte einreichen, wenn sie mit Kreativschaffenden zusammenarbeiten.
Wichtige Rahmenbedingungen:
- Förderfähig sind nur Ausgaben, die beim Projektträger erst durch das Projekt ausgelöst werden und die diesem ohne das Projekt nicht entstehen würden. Dies können Sach- und Personalausgaben sowohl für die Durchführung des Gesamtprojekts als auch für Teilprojekte wie Projektentwicklung, Produktion einschließlich Inbetriebnahme und Vertrieb sein.
- Kooperationsmaßnahmen von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit Thüringer Kreativschaffenden müssen eine Projektlaufzeit von mindestens 3 Monaten und höchstens 12 Monaten umfassen.
- Zuwendungen zur Projektförderung können nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
- Eine Förderung erfolgt grundsätzlich als „De-minimis“-Beihilfe (De-minimis-Beihilfen i. H. v. maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren pro Unternehmen).
- Der Eigenanteil ist durch Eigenmittel (= Barmittel) und ggf. ergänzend durch Eigenleistungen – wie z. B. ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Arbeitsleistungen von Mitgliedern bzw. Mitarbeitern, Projektbeteiligten oder Dritten und/oder Sachleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, zu erbringen.
- Die Zuwendungsempfänger müssen in der Lage sein, das Projekt im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen und die ordentliche und zweckentsprechende Verwendung der Mittel entsprechend nachzuweisen.
- Die maximale Projektlaufzeit ist befristet bis spätestens 31.12.2026.
Wie sieht der Weg zur Förderung aus?
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: zunächst werden in einer ersten Stufe Projektideen für eine mögliche Förderung ausgewählt. Diese werden in einer zweiten Stufe qualifiziert.
Ihre Projektidee legen Sie uns in einer Projektskizze dar. Diese wird von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle
eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb. Die so ausgewählten Projekte werden aufgefordert, ihre Projektskizze zu qualifizieren. Erst in dieser zweiten Stufe wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Vordruck Projektskizze
vollständiger Förderaufruf
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Kultur im Tourismus
E-Mail: a.riese@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742248
Telefax: +49 361 3742299