Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft. Er gilt für eine Evaluationsphase von vier Jahren. Begleitend bietet die GEMA Veranstaltenden umfangreiche Informationen, Webinare und eine persönliche Beratung an.
Für Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten gilt bereits in diesem Jahr ein neuer Tarif speziell für den Einsatz von Musik auf Weihnachtsmärkten. Dieser berücksichtigt den besonderen Charakter moderner Weihnachtsmärkte, die sich hinsichtlich Dauer und inhaltlicher Ausrichtung über die Jahre verändert haben. Die Märkte unterscheiden sich sehr stark in ihren Öffnungszeiten und bieten heute deutlich vielfältigere Programme an: Dies kann vom stimmungsvollen Bühnenprogramm über Hintergrundmusik in Buden und bei Schaustellern bis hin zu Chordarbietungen reichen. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, haben sich die GEMA und die BVMV auf eine Evaluierungsphase von vier Jahren geeinigt, in der eine um 35 Prozent reduzierte Vergütung gegenüber dem bisherigen Tarif gilt.
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