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Rechnungen für reibungslose Empfängerüberprüfung anpassen

Quelle: Digitalagentur Thüringen

Zum 9. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt. Mit der Empfängerüberprüfung sollen Überweisungen sicherer und der Betrug eingedämmt werden. Künftig wird bei jeder Überweisung der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Unternehmen sollten daher überprüfen, ob auf ihren Rechnungen der richtige Kontoinhaber vermerkt ist.

Damit die Empfängerüberprüfung reibungslos funktioniert, müssen aus Rechnungen die Angaben zu Zahlungsempfängern klar hervorgehen, insbesondere die IBAN und der Name des Kontoinhabers. Banken und Sparkassen werden ihre Firmenkunden dabei unterstützen, genutzte Alias-Bezeichnungen ebenfalls zu hinterlegen. (Beispiel: Die Überweisung geht an “Reinigungsdienst Blütenweiß”, tatsächlich lautet der Empfänger jedoch “Hans-Peter Mustermann” – das passt nicht zusammen).

Wird eine Überweisung getätigt, fragt in Zukunft die Bank oder Sparkasse des Zahlers bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen. Folgende Ergebnisse sind denkbar:

  • Name und IBAN stimmen überein.
  • Name und IBAN stimmen nahezu überein
    In diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name angezeigt.
  • Name und IBAN stimmen nicht überein.
    Das abweichende Ergebnis erscheint direkt nach der Eingabe der Überweisungsdaten.

Der Zahler entscheidet in allen drei Fällen selbst, ob er die Überweisung durchführt. Aber er trägt bei Unstimmigkeiten das volle Risiko. Daher kann es ratsam sein, im Fall von Unstimmigkeiten zunächst den Empfänger zu kontaktieren. Dies verzögert den Zahlungsverkehr. Unternehmen können im Fall von Sammelüberweisungen auf eine Empfängerüberprüfung verzichten.

Was ist zu tun?

  • Daten prüfen: Stammdaten so pflegen, dass Namen exakt mit den Bankangaben übereinstimmen.
  • Alias hinterlegen: Mit der Bank klären, ob zusätzliche Handelsnamen als Alias eingetragen werden können.
  • Kommunizieren: Auf Rechnungen den korrekten Empfängernamen bzw. Alias klar angeben.
  • Prozesse & Software anpassen: Sicherstellen, dass Buchhaltungs- und ERP-Systeme nach dem neuen Verfahren arbeiten. Vorgehen bei Warnmeldungen festlegen. Sammelüberweisungen und Opt-Out bewusst abwägen.
  • Testen: Vor dem Stichtag Probeüberweisungen durchführen, um mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.

Die Empfängerüberweisung gilt zunächst im gesamten Euro-Raum. Bis zum 9. Juli 2027 wird die Verpflichtung auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet, Island, Liechtenstein und Norwegen können sich anschließen.



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
23. September 2025

Kategorien:
IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches


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