ⓘQuelle: Digitalagentur ThüringenZum 9. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt. Mit der Empfängerüberprüfung sollen Überweisungen sicherer und der Betrug eingedämmt werden. Künftig wird bei jeder Überweisung der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Unternehmen sollten daher überprüfen, ob auf ihren Rechnungen der richtige Kontoinhaber vermerkt ist.
Damit die Empfängerüberprüfung reibungslos funktioniert, müssen aus Rechnungen die Angaben zu Zahlungsempfängern klar hervorgehen, insbesondere die IBAN und der Name des Kontoinhabers. Banken und Sparkassen werden ihre Firmenkunden dabei unterstützen, genutzte Alias-Bezeichnungen ebenfalls zu hinterlegen. (Beispiel: Die Überweisung geht an “Reinigungsdienst Blütenweiß”, tatsächlich lautet der Empfänger jedoch “Hans-Peter Mustermann” – das passt nicht zusammen).
Wird eine Überweisung getätigt, fragt in Zukunft die Bank oder Sparkasse des Zahlers bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen. Folgende Ergebnisse sind denkbar:
Der Zahler entscheidet in allen drei Fällen selbst, ob er die Überweisung durchführt. Aber er trägt bei Unstimmigkeiten das volle Risiko. Daher kann es ratsam sein, im Fall von Unstimmigkeiten zunächst den Empfänger zu kontaktieren. Dies verzögert den Zahlungsverkehr. Unternehmen können im Fall von Sammelüberweisungen auf eine Empfängerüberprüfung verzichten.
Was ist zu tun?
Die Empfängerüberweisung gilt zunächst im gesamten Euro-Raum. Bis zum 9. Juli 2027 wird die Verpflichtung auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet, Island, Liechtenstein und Norwegen können sich anschließen.