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Gastgewerbe Trend-News [8|2025]

Quelle: TTG

Impulse, Insights und Neuigkeiten für Thüringer Gastgeber und Gastgeberinnen kurz zusammengefasst.

Querschnitt von RegenbogenfarbenQuelle: Pixabay/Geralt

LGBTQIA-Reisemarkt wächst rasant

Laut einer Analyse von Coherent Market Insights wird der weltweite LGBTQIA-Reisemarkt 2025 ein Volumen von rund 357 Milliarden US-Dollar erreichen. Bis 2032 soll er sogar auf 604 Milliarden US-Dollar anwachsen. Besonders dynamisch entwickeln sich Nordamerika und Europa mit steigender Nachfrage, größerer Akzeptanz und gezielten Angeboten – aber auch Asien und Südamerika holen deutlich auf. Weiterlesen

 

Mit Gläsern, Tellern und Besteck gedeckter Tisch für zwei Personen in RestaurantQuelle: Thüringer Tourismus GmbH

Aufschwung bei Hotelrestaurants

Hotelrestaurants gewinnen zunehmend an Bedeutung – nicht nur für Hotelgäste, sondern auch für Einheimische. 2024 besuchten 11 % mehr Gäste Hotelrestaurants als im Vorjahr, und 62 % der Deutschen bewerten das kulinarische Angebot inzwischen als besser als zuvor. Für die Hälfte der Befragten sind Hotelrestaurants mittlerweile gleichwertig zu eigenständigen Restaurants.

Über die Hälfte der Deutschen sieht Hotelrestaurants als Lokal für alle und nicht nur für Übernachtungsgäste. In einigen Häusern, wie etwa dem 25hours Hotel in Düsseldorf, stammen über 75 % der Restaurantgäste von außerhalb. Kulinarik wird dabei immer mehr zu einem entscheidenden Buchungsfaktor: 41 % der Gäste haben bereits wegen eines Hotelrestaurants ein Zimmer gebucht, und 52 % geben während ihrer Reise mehr Geld für Restaurantbesuche aus als für andere Aktivitäten. Besonders die Generation Z legt Wert auf fotogene Gerichte – 54 % wählen Hotelrestaurants gezielt wegen ihrer Instagram-Tauglichkeit.

Zudem wurden von Open Table und Kayak die Top 50 Hotelrestaurants Deutschlands 2025 veröffentlicht, basierend auf über 300.000 Gästebewertungen. Das zeigt: Hotelrestaurants entwickeln sich zu kulinarischen Hotspots, die Gäste anziehen und maßgeblich zur Attraktivität eines Hauses beitragen. Weiterlesen

F&B Trends

Gedeckter Tisch im Biergarten bei Sonnenschein im Sommer.Quelle: Pixabay

Biernachfrage im Wandel

Der Bier-Monitor 2025 von kollex zeigt einen Wandel im deutschen Bierkonsum:

  • Alkoholfreie Biere: Bereits jeder zehnte Liter Bier in Gastronomiebetrieben ist alkoholfrei. Besonders in Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegt der Anteil bei nahezu 25 %
  • Biermischgetränke: Mit knapp 8 % Marktanteil rangieren sie bereits hinter Pils und Weizenbier, aber vor Hellem und Lager
  • Regionale Unterschiede: In Süddeutschland dominieren Helles, Lager und Weizen, während in Ostdeutschland Biermischgetränke wie Radler und Cola-Bier beliebter sind
  • Beliebte Marken: Desperados Original führt die Liste der Biermischgetränke an, gefolgt von Krombacher Radler und SALITOS

Der Trend geht in Richtung bewusster Genuss, mit einer steigenden Nachfrage nach alkoholfreien und gemischten Bieroptionen.

Eine Auswahl an Pizzaschnecken sind auf einem weißen Teller angerichtet.Quelle: Pixabay_wow_Pho

Esstrend „Snacification“

Eine aktuelle Studie im Auftrag von Burger King Deutschland beleuchtet die sich wandelnden Essgewohnheiten der Generation Z (18–24 Jahre) in Deutschland und prägt den Begriff „Gen Znack“ für die neue Snack-Kultur.

Key Facts der Studie:

  • Häufigkeit des Snackens: 79 % der Befragten dieser Altersgruppe snacken mindestens einmal täglich oder häufiger

  • Ersatz von Hauptmahlzeiten: 64 % geben an, mindestens einmal pro Woche Snacks anstelle einer Hauptmahlzeit zu konsumieren

  • Snack-Orte: Mehr als 30 % genießen ihre Snacks am liebsten im Bett, während über 28 % dies beim Gaming tun

  • Innovationsdrang: 65 % wünschen sich regelmäßig neue Geschmackserlebnisse, wobei Social Media (55 %) als wichtigste Inspirationsquelle dient

  • Experimentierfreude: Zwei Drittel greifen bevorzugt zu neuen Snack-Kreationen, von frittiert bis fermentiert

Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass Snacks für die Generation Z mehr als nur eine Zwischenmahlzeit sind – sie sind ein fester Bestandteil ihres Alltags und ein Ausdruck ihres Lifestyles.

Trendgetränk Matcha sorgt für Umsatzplus in Cafés

Der japanische Grüntee Matcha erlebt in deutschen Cafés einen regelrechten Nachfrageboom. Betriebe, die das Trendgetränk ins Sortiment aufgenommen haben, berichten von deutlich steigenden Umsätzen. Weiterlesen

Rechtsprechung

Fünf Sterne der HotelklassifizierungQuelle: Thüringer Tourismus GmbH

Werbung mit Hotelsternen ohne offizielle Klassifizierung ist unzulässig

Das Landgericht Tübingen (Urteil vom 16.06.2025, Az. 20 O 38/24) entschied: Wer mit Sternen wirbt – etwa im Logo oder Text – ohne eine anerkannte Einstufung (z. B. DEHOGA), handelt irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Weiterlesen

Logo GEMA mit rotem Pikotogramm eines Pferdekopfes, einer Note und eines FlügelsQuelle: GEMA

GEMA – Neuerungen

Seit Jahresbeginn gelten neue GEMA-Tarife für Musik in Hotels und Gastronomiebetrieben. Wichtig: Jede Musiknutzung muss korrekt gemeldet werden – andernfalls können Nachzahlungen oder rechtliche Schritte die Folge sein. Weiterlesen

Ein Richterhammer, ein Blatt Papier und eine Brille auf einem SchreibtischQuelle: Thüringer Tourismus GmbH

Gerichtsurteil: Gastwirte müssen negative Bewertungen akzeptieren

Subjektive Online-Bewertungen gelten als zulässige Meinungsäußerungen – auch wenn sie negativ ausfallen. Für eine Löschung oder gar Schadensersatz braucht es konkrete Beweise, und der offizielle Meldeweg der Plattform muss eingehalten werden. Das Landgericht Berlin stellte klar: „Über Geschmack lässt sich nicht streiten.“  (Beschluss LG Berlin, Az: 27 O 262/25 eV)

Kernaussagen auf einen Blick

  • Subjektive Kritik ist erlaubt: Schlechte Online-Bewertungen gelten überwiegend als persönliche Meinungsäußerung – etwa Kommentare wie „das Essen war gar nicht meins“. Sie verletzen das Persönlichkeitsrecht der Gastronomen meist nicht substantiell, da Nutzern bewusst ist, dass solche Bewertungen subjektiv gefärbt sind.

  • Streitwert von 5.000 € oft ungerechtfertigt: Die von der Klagepartei angenommene Streitwertsumme wurde als sachlich unbegründet bewertet. Für die Zuständigkeit des Landgerichts hätten konkrete wirtschaftliche oder immaterielle Schäden nachgewiesen werden müssen – was nicht gelungen ist. Damit ist zumeist das Amtsgericht zuständig.

  • Meldeweg nach DSA zwingend erforderlich: Plattformen haften nur dann, wenn sie von der Rechtsverletzung Kenntnis bekommen – und das nur, wenn der offizielle, von der Plattform bereitgestellte Meldeweg gemäß Digital Services Act (DSA) genutzt wurde. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.

Was bedeutet das für Gastronomen?

  • Kritik als Bestandteil des Geschäfts ansehen: Es ist rechtlich kaum möglich, Bewertungen pauschal entfernen zu lassen.

  • Sachlich unterscheiden: Wenn eine Bewertung unzutreffende Tatsachenbehauptungen enthält, kann eine begründete Beschwerde über den regulären Path des Bewertungsportals sinnvoll sein.

  • Formale Beschwerde einreichen: Nur offizielle Meldewege ermöglichen eine Prüfung durch die Plattform.

Webinare

Frau arbeitet am aufgeklappten Laptop und macht sich Notizen in ein NotizbuchQuelle: shutterstock_579867070

Optimierung von Hotelabläufen

Im kostenfreien Webinar von Tophotel und gastromatic erfahren Sie aus erster Hand, wie digitale Tools den Hotelalltag verändern können. Die Referenten & Referentinnen innen zeigen praxisnah, wie sich Effizienz steigern, Kosten senken und gleichzeitig Mitarbeitende begeistern lassen. Ein konkretes Beispiel aus dem Hotelbetrieb macht deutlich, welches Potenzial in der Digitalisierung steckt.

Termin: 16.09.2025 (10-11Uhr)

Weitere Infos & Anmeldung

 

Weißer Schriftzug "ETL-ADHOGA informiert" auf grünem HintergrundQuelle: ETL ADHOGA

ETL – ADHOGA: Thema „Cash war gestern“

Die neueste Webinarfolge ist online! Dieses Mal geben Erich Nagl und Sebastian Schmidt (Steuerberater, ETL ADHOGA) Einblicke in ein Thema, das die gesamte Gastrobranche bewegt: Kassenpflicht, Kartenzahlung & Co.

💡 Wie viel Bargeld ist noch zeitgemäß?
⚖️ Was ist rechtlich vorgeschrieben?
👉 Worauf sollten Gastronomen jetzt besonders achten?

Antworten gibt’s im aktuellen Webinar!


ETL ADHOGA präsentiert…· Spannende Videos zu Steuerberatung, Gastronomie & Hotellerie

Der ETL ADHOGA-YouTube-Kanal richtet sich speziell an die Gastronomie- und Hotelbranche. Er bietet regelmäßig fachlich fundierte, praxisnahe Videoinhalte zu aktuellen Themen wie Steuern, Digitalisierung, nachhaltiges Bauen und Management – ideal, um sich auf dem Laufenden zu halten oder Inspiration für den eigenen Betrieb zu sammeln.

Was der Kanal bietet:

  • Über 260 Videobeiträge, viele mit praxisrelevanten Formaten wie „ETL ADHOGA informiert“ oder „GASTRObriefing“ – alles rund um Steuerberatung für Hotellerie und Gastronomie
  • Themenvielfalt: Digitalisierung im Hotelbetrieb, Unternehmensstruktur, nachhaltige Innovationen beim Hotelneubau, elektronische Rechnung (E-Rechnung), Führung und Mindset für Unternehmer*innen – stets mit Fachwissen verbunden mit Alltagstauglichkeit
  • Entstanden in Kooperation mit Branchenteilnehmern und Expert*innen – moderiert z. B. von Erich Nagl sowie weiteren Steuerberatern und Fachpartner:innen

Zum ETL-ADHOGA Kanal

 

Alle bisherigen Gastgeber Trend-News im Überblick.

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Autorin: Michaela Friedel
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Gastgeber & Kulinarik
E-Mail: m.friedel@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742 247
Telefax: +49 361 3742 299
BEITRAG VOM:
1. September 2025

Kategorien:
Gastgewerbe · Produkt & Qualität · Tourismus-Wissen · Trends · TTG


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