Impulse, Insights und Neuigkeiten für Thüringer Gastgeber und Gastgeberinnen kurz zusammengefasst.
ⓘQuelle: TTGImpulse, Insights und Neuigkeiten für Thüringer Gastgeber und Gastgeberinnen kurz zusammengefasst.
ⓘQuelle: Pixabay/GeraltLaut einer Analyse von Coherent Market Insights wird der weltweite LGBTQIA-Reisemarkt 2025 ein Volumen von rund 357 Milliarden US-Dollar erreichen. Bis 2032 soll er sogar auf 604 Milliarden US-Dollar anwachsen. Besonders dynamisch entwickeln sich Nordamerika und Europa mit steigender Nachfrage, größerer Akzeptanz und gezielten Angeboten – aber auch Asien und Südamerika holen deutlich auf. Weiterlesen
ⓘQuelle: Thüringer Tourismus GmbHHotelrestaurants gewinnen zunehmend an Bedeutung – nicht nur für Hotelgäste, sondern auch für Einheimische. 2024 besuchten 11 % mehr Gäste Hotelrestaurants als im Vorjahr, und 62 % der Deutschen bewerten das kulinarische Angebot inzwischen als besser als zuvor. Für die Hälfte der Befragten sind Hotelrestaurants mittlerweile gleichwertig zu eigenständigen Restaurants.
Über die Hälfte der Deutschen sieht Hotelrestaurants als Lokal für alle und nicht nur für Übernachtungsgäste. In einigen Häusern, wie etwa dem 25hours Hotel in Düsseldorf, stammen über 75 % der Restaurantgäste von außerhalb. Kulinarik wird dabei immer mehr zu einem entscheidenden Buchungsfaktor: 41 % der Gäste haben bereits wegen eines Hotelrestaurants ein Zimmer gebucht, und 52 % geben während ihrer Reise mehr Geld für Restaurantbesuche aus als für andere Aktivitäten. Besonders die Generation Z legt Wert auf fotogene Gerichte – 54 % wählen Hotelrestaurants gezielt wegen ihrer Instagram-Tauglichkeit.
Zudem wurden von Open Table und Kayak die Top 50 Hotelrestaurants Deutschlands 2025 veröffentlicht, basierend auf über 300.000 Gästebewertungen. Das zeigt: Hotelrestaurants entwickeln sich zu kulinarischen Hotspots, die Gäste anziehen und maßgeblich zur Attraktivität eines Hauses beitragen. Weiterlesen
ⓘQuelle: PixabayDer Bier-Monitor 2025 von kollex zeigt einen Wandel im deutschen Bierkonsum:
Der Trend geht in Richtung bewusster Genuss, mit einer steigenden Nachfrage nach alkoholfreien und gemischten Bieroptionen.
ⓘQuelle: Pixabay_wow_PhoEine aktuelle Studie im Auftrag von Burger King Deutschland beleuchtet die sich wandelnden Essgewohnheiten der Generation Z (18–24 Jahre) in Deutschland und prägt den Begriff „Gen Znack“ für die neue Snack-Kultur.
Key Facts der Studie:
Häufigkeit des Snackens: 79 % der Befragten dieser Altersgruppe snacken mindestens einmal täglich oder häufiger
Ersatz von Hauptmahlzeiten: 64 % geben an, mindestens einmal pro Woche Snacks anstelle einer Hauptmahlzeit zu konsumieren
Snack-Orte: Mehr als 30 % genießen ihre Snacks am liebsten im Bett, während über 28 % dies beim Gaming tun
Innovationsdrang: 65 % wünschen sich regelmäßig neue Geschmackserlebnisse, wobei Social Media (55 %) als wichtigste Inspirationsquelle dient
Experimentierfreude: Zwei Drittel greifen bevorzugt zu neuen Snack-Kreationen, von frittiert bis fermentiert
Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass Snacks für die Generation Z mehr als nur eine Zwischenmahlzeit sind – sie sind ein fester Bestandteil ihres Alltags und ein Ausdruck ihres Lifestyles.
ⓘQuelle: Pixabay_dungthuyvunguyenDer japanische Grüntee Matcha erlebt in deutschen Cafés einen regelrechten Nachfrageboom. Betriebe, die das Trendgetränk ins Sortiment aufgenommen haben, berichten von deutlich steigenden Umsätzen. Weiterlesen
ⓘQuelle: Thüringer Tourismus GmbHDas Landgericht Tübingen (Urteil vom 16.06.2025, Az. 20 O 38/24) entschied: Wer mit Sternen wirbt – etwa im Logo oder Text – ohne eine anerkannte Einstufung (z. B. DEHOGA), handelt irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Weiterlesen
ⓘQuelle: GEMASeit Jahresbeginn gelten neue GEMA-Tarife für Musik in Hotels und Gastronomiebetrieben. Wichtig: Jede Musiknutzung muss korrekt gemeldet werden – andernfalls können Nachzahlungen oder rechtliche Schritte die Folge sein. Weiterlesen
ⓘQuelle: Thüringer Tourismus GmbHSubjektive Online-Bewertungen gelten als zulässige Meinungsäußerungen – auch wenn sie negativ ausfallen. Für eine Löschung oder gar Schadensersatz braucht es konkrete Beweise, und der offizielle Meldeweg der Plattform muss eingehalten werden. Das Landgericht Berlin stellte klar: „Über Geschmack lässt sich nicht streiten.“ (Beschluss LG Berlin, Az: 27 O 262/25 eV)
Kernaussagen auf einen Blick
Subjektive Kritik ist erlaubt: Schlechte Online-Bewertungen gelten überwiegend als persönliche Meinungsäußerung – etwa Kommentare wie „das Essen war gar nicht meins“. Sie verletzen das Persönlichkeitsrecht der Gastronomen meist nicht substantiell, da Nutzern bewusst ist, dass solche Bewertungen subjektiv gefärbt sind.
Streitwert von 5.000 € oft ungerechtfertigt: Die von der Klagepartei angenommene Streitwertsumme wurde als sachlich unbegründet bewertet. Für die Zuständigkeit des Landgerichts hätten konkrete wirtschaftliche oder immaterielle Schäden nachgewiesen werden müssen – was nicht gelungen ist. Damit ist zumeist das Amtsgericht zuständig.
Meldeweg nach DSA zwingend erforderlich: Plattformen haften nur dann, wenn sie von der Rechtsverletzung Kenntnis bekommen – und das nur, wenn der offizielle, von der Plattform bereitgestellte Meldeweg gemäß Digital Services Act (DSA) genutzt wurde. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.
Was bedeutet das für Gastronomen?
Kritik als Bestandteil des Geschäfts ansehen: Es ist rechtlich kaum möglich, Bewertungen pauschal entfernen zu lassen.
Sachlich unterscheiden: Wenn eine Bewertung unzutreffende Tatsachenbehauptungen enthält, kann eine begründete Beschwerde über den regulären Path des Bewertungsportals sinnvoll sein.
Formale Beschwerde einreichen: Nur offizielle Meldewege ermöglichen eine Prüfung durch die Plattform.
ⓘQuelle: shutterstock_579867070Im kostenfreien Webinar von Tophotel und gastromatic erfahren Sie aus erster Hand, wie digitale Tools den Hotelalltag verändern können. Die Referenten & Referentinnen innen zeigen praxisnah, wie sich Effizienz steigern, Kosten senken und gleichzeitig Mitarbeitende begeistern lassen. Ein konkretes Beispiel aus dem Hotelbetrieb macht deutlich, welches Potenzial in der Digitalisierung steckt.
Termin: 16.09.2025 (10-11Uhr)
ⓘQuelle: ETL ADHOGADie neueste Webinarfolge ist online! Dieses Mal geben Erich Nagl und Sebastian Schmidt (Steuerberater, ETL ADHOGA) Einblicke in ein Thema, das die gesamte Gastrobranche bewegt: Kassenpflicht, Kartenzahlung & Co.
💡 Wie viel Bargeld ist noch zeitgemäß?
⚖️ Was ist rechtlich vorgeschrieben?
👉 Worauf sollten Gastronomen jetzt besonders achten?
Antworten gibt’s im aktuellen Webinar!
Der ETL ADHOGA-YouTube-Kanal richtet sich speziell an die Gastronomie- und Hotelbranche. Er bietet regelmäßig fachlich fundierte, praxisnahe Videoinhalte zu aktuellen Themen wie Steuern, Digitalisierung, nachhaltiges Bauen und Management – ideal, um sich auf dem Laufenden zu halten oder Inspiration für den eigenen Betrieb zu sammeln.
Was der Kanal bietet: