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Gästeführer: Scheinselbstständigkeit vermeiden

Quelle: ETMG

Gästeführer: Scheinselbstständigkeit vermeiden – rechtssicher mit Gästeführerinnen & Gästeführern zusammenarbeiten

Der Deutsche Tourismusverband e.V. und der BVGD – Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. laden herzlich zu einer Online-Infoveranstaltung ein:

Datum: 19.09.2025
Uhrzeit: 10:00 – 11:30 Uhr

> Zur Anmeldung

Für direkte Mitglieder des DTV ist die Teilnahme an der Online-Infoveranstaltung kostenfrei.

Worum geht es?

Die wachsende Aufmerksamkeit des Sozialversicherungsrechts macht das Thema Scheinselbständigkeit zu einem zentralen Thema für touristische Dienstleister – insbesondere Tourismuseinrichtungen in der Zusammenarbeit mit Gästeführerinnen und Gästeführern.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn formell ein freier Auftrag besteht, die tatsächliche Zusammenarbeit jedoch durch Weisung dem eines Arbeitsverhältnisses entspricht. Solche Konstellationen prüfen Sozialversicherungsbehörden unabhängig von der Vertragsbezeichnung oder Honorarhöhe sorgfältig. Wenn tatsächlich ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis besteht, kann die Deutsche Rentenversicherung den Beschäftigtenstatus feststellen – bindend und für alle Sozialversicherungsträger. In diesem Fall müssen rückwirkend bis zu vier Kalenderjahre sämtliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden – einschließlich Arbeitnehmeranteil, Säumniszuschlägen und Zinsen. 

Inhalte:

  • Vorstellung neuer, modularer Vertragsvorlagen für Vermittlungen und Beauftragungen von Gästeführerinnen und Gästeführern
  • Praktische Hinweise zur Vermeidung von Sozialversicherungsproblemen
  • Einordnung und Empfehlungen zur Vertragsgestaltung, passend zu Ihren praktischen Handlungsbedürfnissen

Weitere Informationen zum Deutschen Tourismusverband e.V. und deren Angeboten finden Sie hier: www.deutschertourismusverband.de.



BEITRAG VOM:
25. August 2025

Kategorien:
Rechtliches · Tourist Information


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