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Umsetzung Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Quelle: pixabay

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Apps, Online-Shops, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie technische Geräte wie Smartphones oder E-Books.

IHK-Tipp: Jetzt prüfen, ob Ihr Unternehmen unter Verpflichtungen des BFSG fällt und Sanktionen vermeiden. Einen umfangreichen allgemeinen FAQ-Katalog finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hier.

FAQ zum BFSG – Reise- und Tourismusbranche



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
5. August 2025

Kategorien:
Camping · Ferienwohnung und Ferienhaus · Gastgewerbe · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches


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