Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Apps, Online-Shops, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie technische Geräte wie Smartphones oder E-Books.
IHK-Tipp: Jetzt prüfen, ob Ihr Unternehmen unter Verpflichtungen des BFSG fällt und Sanktionen vermeiden. Einen umfangreichen allgemeinen FAQ-Katalog finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hier.




























