Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was bedeutet das für die Reise- und Tourismusbranche?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – auch in der Reise- und Tourismusbranche. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu Angeboten und Informationen zu ermöglichen.
Doch was genau bedeutet Barrierefreiheit in diesem Kontext? Welche Leistungen sind betroffen? Und ab wann gelten die Vorgaben für touristische Betriebe?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Website – kompakt und praxisnah aufbereitet.
IHK Südthüringen
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