Inhalt anspringen
Skip NavigationMenü

FAQ zum BFSG – Reise- und Tourismusbranche

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was bedeutet das für die Reise- und Tourismusbranche?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – auch in der Reise- und Tourismusbranche. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu Angeboten und Informationen zu ermöglichen.

Doch was genau bedeutet Barrierefreiheit in diesem Kontext? Welche Leistungen sind betroffen? Und ab wann gelten die Vorgaben für touristische Betriebe?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Website – kompakt und praxisnah aufbereitet.



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
15. Juli 2025

Kategorien:
Barrierefrei · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches · Tourismus-Wissen


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel