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Meldepflicht für elektronische Registrierkassen scharf geschaltet

Quelle: pixelio.de | Rainer Sturm

Anforderungen an die Kassenführung

Im Rahmen von Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden häufig ihren Fokus auf Registrierkassen und überprüfen sehr genau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, insbesondere in bargeldintensiven Betrieben wie Gaststätten und Einzelhandel. Leider schließen die Kassenprüfungen häufig mit Beanstandungen ab. Das führt in der Regel zu Hinzuschätzungen. Sie können eine Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes plus Sicherheitszuschlag erreichen. Im schlimmsten Fall kann es zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen.

Seit die Finanzverwaltungen Manipulationen an elektronischen Registrierkassen aufgedeckt haben, stehen Forderungen nach technischen Manipulationsschutzmaßnahmen im Raum. In den vergangenen 15 Jahren wurden daher die Anforderungen an elektronische Registrierkassen erheblich verschärft.

Alle Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
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Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
28. Februar 2025

Kategorien:
Gastgewerbe · IHK Südthüringen · Recht


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