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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt!

Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Was sagt die IHK?

Wenn das BFSG für Sie noch Neuland ist oder Sie sich noch nicht im Detail damit beschäftigt haben, schauen Sie sich doch die Infos der Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Die wesentlichen Punkte wurden kurz und klar aufbereitet. Hier finden Sie konkrete Hinweise, was auf Sie zukommen könnte.

Informationen

Selbstcheck: Sind Sie betroffen?

Sind Sie unsicher, ob das BFSG auch für Ihr Unternehmen gilt? Mit einem schnellen Selbstcheck können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Der Test besteht aus einfachen Ja-/Nein-Fragen und hilft Ihnen einzuschätzen, ob das Gesetz für Sie relevant ist.

Aber bitte beachten: Der Selbstcheck ist nicht rechtsverbindlich.

Zum Selbstcheck

Ein Hinweis zur Mitarbeiteranzahl: Bei der Berücksichtigung der Größe Ihres Unternehmens werden beispielsweise Auszubildende anders gezählt, als Vollzeitbeschäftigte. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu fragen.

Informationsveranstaltung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Sind Sie vorbereitet? Erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Maßnahmen jetzt erforderlich sind!

Termin: 03. April 2025 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Zur Anmeldung



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
14. Februar 2025

Kategorien:
DEHOGA · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches


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