Ab 2025 besteht in Deutschland eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde beschlossen, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Rechnungen als E-Rechnungen zu versenden. Es wurde zwar eine zweijährige Übergangsregelung geschaffen (für kleine Unternehmen sogar dreijährig), bis die Unternehmen selbst E-Rechnungen an ihre Geschäftskunden versenden müssen. Dies entbindet sie nicht von der Pflicht, ab 2025 für E-Rechnungen empfangsbereit zu sein.