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Informationen zur e-Rechnung

Quelle: Digitalagentur Thüringen

Ab 2025 besteht in Deutschland eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde beschlossen, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Rechnungen als E-Rechnungen zu versenden. Es wurde zwar eine zweijährige Übergangsregelung geschaffen (für kleine Unternehmen sogar dreijährig), bis die Unternehmen selbst E-Rechnungen an ihre Geschäftskunden versenden müssen. Dies entbindet sie nicht von der Pflicht, ab 2025 für E-Rechnungen empfangsbereit zu sein.

Mehr zur e-Rechnung erfahren

Wir bieten unserer Unternehmen gern zwei Veranstaltungen zum Thema an:

26.02.2025, 17:00 bis 19:00 Uhr, Haus der Wirtschaft Suhl
Zur Anmeldung

05.03.2025, 10:00 bis 11:30 Uhr, Webinar
Zur Anmeldung



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
20. Januar 2025

Kategorien:
Betriebsführung · Digitalisierung · IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches


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