Neue Vorschriften und Pflichten zum Jahreswechsel
Wie in jedem Jahr ändert sich auch zum Jahreswechsel 2024/2025 einiges für Unternehmen. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen für einen guten Start ins neue Jahr.
Hotel-Meldepflicht fällt weg
Ab dem kommenden Jahr fällt in deutschen Hotels die bislang gängige Zettelwirtschaft beim Einchecken weg. Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft, das Bundesmeldegesetz entsprechend geändert. Die Abschaffung ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes, das im September 2024 beschlossen wurde.
Mindestlohn wird angehoben
Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2025 auf 12,81 Euro.
Neue Kriterien für Hotel-Sterne
Die Europäische Hotelstars Union (HSU) hat einen neuen Kriterienkatalog für die Vergabe von Hotelsternen für den Zeitraum von 2025 bis 2030 verabschiedet. Dabei wurden Aspekte wie Nachhaltigkeit, Personalmangel sowie Digitalisierung und Automatisierung stärker berücksichtigt als zuvor. Die Mitgliedsländer der HSU haben bis Januar 2025 Zeit, den Katalog auf nationaler Ebene umzusetzen. Der neue Kriterienkatalog reduziert die Anzahl der Kriterien von 247 auf 239. Dabei wurden einige weniger bedeutende Kriterien gestrichen, während andere zur Vereinfachung des Systems zusammengeführt wurden.
E-Rechnungspflicht
Ab 2025 besteht in Deutschland eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde beschlossen, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Rechnungen als E-Rechnungen zu versenden. Es wurde zwar eine zweijährige Übergangsregelung geschaffen (für kleine Unternehmen sogar dreijährig), bis die Unternehmen selbst E-Rechnungen an ihre Geschäftskunden versenden müssen. Dies entbindet sie nicht von der Pflicht, ab 2025 für E-Rechnungen empfangsbereit zu sein.