Impulse, Insights und Neuigkeiten für Thüringer Gastgeber und Gastgeberinnen kurz zusammengefasst.
Impulse, Insights und Neuigkeiten für Thüringer Gastgeber und Gastgeberinnen kurz zusammengefasst.
Die École hôtelière de Lausanne hat ihre 2023er Trends aktualisiert und fortgeschrieben. Dabei zeigt sich, dass Wechselkurse weiterhin eine zentrale Rolle bei der Wahl von Reisezielen spielen. In Europa wird erwartet, dass Zugreisen an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig könnte das Interesse am nachhaltigen Reisen abnehmen. Das Problem des Overtourism fördert die Suche nach sogenannten Alternativzielen, die ähnliche Erlebnisse wie bekannte, teurere Destinationen bieten, jedoch preisgünstiger sind. Beispiele dafür sind Liverpool statt London, Paros statt Santorin, Krakau statt Rom oder Taipeh statt Seoul. Weiterlesen
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben gemäß § 29–30 des Bundesmeldegesetzes (BMG) für deutsche Staatsangehörige. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht jedoch weiterhin bestehen. Diese Gesetzesänderung wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In einem FAQ werden die aktuell wichtigsten Aspekte beantwortet.
Es ist zu beachten, dass betriebliche Besonderheiten und kommunale Sonderregelungen in den Antworten nicht berücksichtigt werden können. Obwohl die FAQs mit größter Sorgfalt erstellt wurden, kann weder eine vollständige Abdeckung aller möglichen Fälle noch eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
Animod, ein führender Anbieter von Hotelgutscheinen für Endverbraucher, hat die Übernahme seines Wettbewerbers Kurz-in-urlaub.de bekannt gegeben. Das Unternehmen, das seit elf Jahren ebenfalls auf den Verkauf von Hotelgutscheinen spezialisiert ist, wird sein Reiseportal jedoch auch weiterhin als eigenständige Marke betreiben. Weiterlesen
Zusammen mit dem Deutschen Ferienhausverband hat der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) eine Stellungnahme zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) an das BMWK versandt. Die Verbände fordern ein einheitliches Online-Registrierungssystem, das sowohl private Gastgeber als auch gewerbliche Anbieter entlastet und den rechtlichen Rahmen stärkt. Das Ziel der EU-VO ist es einerseits, für mehr Transparenz in der Kurzzeitvermietungsbranche zu sorgen, andererseits soll sie unverhältnismäßige Regulierungen verhindern, die regionale Marktteilnehmer behindern und den Wettbewerb verzerren könnten. Zur Stellungnahme