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Abschaffung des Hotelmeldescheins

Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.

Abschaffung des Hotelmeldescheins: Was ist jetzt zu beachten?

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 entfallen. 
 

Der DTV hat sich gegenüber Bundestag und Bundesrat für eine angemessene Übergangsfrist eingesetzt. Leider gab es dafür keine politischen Mehrheiten. Für Kommunen bleiben jetzt nur wenige Wochen, ihre eigenen Gästebeitragssatzungen zu prüfen.

Was ist jetzt wichtig? 

Nach dem Gesetzesbeschluss sollten Kommunen ihre Gästebeitragssatzungen umgehend dahingehend prüfen, ob inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht. Die Überprüfung ist besonders für Kommunen notwendig, die Gästebeiträge erheben und dabei auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen. Der DTV hat eine Handreichung dazu erarbeitet. 

 

Wie unterstützt der DTV?

In einem aktualisierten Infopapier hat der DTV die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. 

Am 18. November, 11:00 – 13:00 Uhr, lädt der DTV zu einem Webinar mit Rechtsanwalt Florian Riechey ein, um die rechtlichen Aspekte der Abschaffung des Meldescheins insbesondere auch anhand von Praxisbeispielen zu erläutern. Das Webinar ist auf 500 Teilnehmende beschränkt. Zur Anmeldung geht es hier
 

Voraussichtlich am 19. November, 11:00 – 13:00 Uhr, lädt der DTV zusammen mit dem Hotelverband Deutschland, dem Deutschen Heilbäderverband, der AVS GmbH und der hotelbird GmbH zum Webinar zur Vorstellung einer Handlungsempfehlung zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und Gastbeitragssysteme ein. Informationen zur Initiative finden Sie hier.

Gerne können Sie diese Information an Ihre Partner verteilen. Alle wichtigen Informationen hat der DTV hier zusammengefasst. Alle wichtigen Informationen finden Sie auch im TNT.



Autorin: Martina Damm
Thüringer Tourismus GmbH
Umsetzungsmanagement Tourismusstrategie Thüringen 2025 und Marktforschung
E-Mail: m.damm@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742 242
Telefax: +49 361 3742 299
BEITRAG VOM:
30. Oktober 2024

Kategorien:
Gastgewerbe · Recht · Rechtliches · Webinar


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