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Musik auf Weihnachtsmärkten

Quelle: pixabay

Um eine möglichst maßgeschneiderte Musiklizenz für Ihren Weihnachtsmarkt zu vergeben, betrachten wir jeden Veranstaltungstag separat. Dabei unterscheiden die GEMA Tarife zwischen Tagen mit Veranstaltungscharakter (Bühnenprogramm) und Tagen, an denen lediglich Hintergrundmusik gespielt wird. Es kann also sein, dass Sie für Ihren Weihnachtsmarkt mehrere, unterschiedliche Tage separat anmelden müssen.

Wie Sie Ihren Weihnachtsmarkt korrekt bei der GEMA anmelden, welche Lizenzkosten auf Sie zukommen und an wen Sie sich bei Fragen wenden können, erfahren Sie auf dieser Seite.



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
12. September 2024

Kategorien:
Gastgewerbe · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches · Weihnachtsland am Rennsteig


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