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Meldepflichten in Kur- und Tourismusabgabesatzungen

©Quelle: TTG

Die Bundesregierung plant im Zuge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes die Abschaffung der besonderen Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben. Das Gesetz ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Damit ist die Meldepflicht für
deutsche Staatsangehörige noch nicht abgeschafft. Sie wird aber vermutlich ab 2025 entfallen.

Der Deutsche Heilbäderverband und der DTV empfehlen, sich bereits jetzt mit dem Thema vertraut zu machen und die jeweiligen Kur- oder Tourismusabgabesatzungen zu prüfen. Es ist möglich, dass die Satzung inhaltlich angepasst werden muss, sofern sie bestimmte Formulierungen enthält.

Damit Sie sich schon jetzt auf die neue Rechtslage vorbereiten und schnell sowie rechtssicher
agieren können, haben der Deutsche Heilbäderverband und der DTV eine Handreichung zum Thema Meldepflicht erarbeitet und zeigen Ihnen auf , worauf Sie dabei achten müssen. Zudem gehen Sie auf die Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige ein.

Handreichung DHV DTV Besondere Meldepflicht (521.5 KiB)



Autorin: Anett Dunkelberg
Thüringer Heilbäderverband e.V.
E-Mail: dunkelberg@natur-kur-thueringen.de
Telefon: 036461-877801
BEITRAG VOM:
29. Juli 2024

Kategorien:
Recht · Rechtliches · Thüringer Heilbäderverband · Tourismus-Wissen


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