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Aktualisierte Merkblätter zum Pauschalreiserecht

Quelle: Thüringer Tourismus Gmbh

Die Sommerreisesaison ist in vollem Gange. Unkalkulierbare Ereignisse wie punktuelle Extremwetterlagen oder politische Konflikte können das Urlaubsglück vor Ort erheblich stören beziehungsweise die Urlaubsan- und -abreise beeinflussen. Der Ruf nach finanzieller Entschädigung bleibt dabei nicht aus. Ob und in welchem Umfang er gerechtfertigt ist, regelt das Pauschalreiserecht.

Die frisch aktualisierten DIHK-Merkblätter zur Pauschalreiserichtlinie für Gastgeber, Vermittler und Veranstalter stellen unter anderem klar, wann es für Unternehmen greift und welche Pflichten sich dadurch ergeben.

Was regelt das Pauschalreiserecht?

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Nutzen Sie gern unsere Informationsseiten im Tourismusnetzwerk Thüringen.



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
BEITRAG VOM:
19. Juli 2024

Kategorien:
IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches · Tourismus-Wissen


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