Seit dem 1. Januar 2020 besteht auf Grundlage des Kassengesetzes eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Diese Meldeplicht war einige Jahr ausgesetzt, da die Finanzverwaltung bisher kein Meldeverfahren bereitstellen konnte. Das hat sich nun geändert.
Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich mit Schreiben vom 28. Juni 2024 darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und EU-Taxameter bzw. Wegstreckenzähler zur Verfügung stehen wird. Elektronische Kassensystem sind der Finanzverwaltung danach bis spätestens 31. Juli 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ mit der ERiC-Schnittstelle zu melden.