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Jahreswechsel 2024 – Wichtige Änderungen auf einen Blick

Neue Vorschriften und Pflichten zum Jahreswechsel

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie läuft aus – Handhabe der Silvesternacht | Weitere gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel

Zum 1. Januar 2024 treten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Weitere kommen im späteren Jahresverlauf dazu. Wir haben die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern sortiert, für Sie zusammengestellt und ergänzen den Überblick fortlaufend.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie läuft aus
Ab dem 1. Januar 2024 wird für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten. Während der Corona-Pandemie war der Steuersatz auf sieben Prozent abgesenkt worden, um die Gastronomen zu unterstützen. Die Regelung sollte zunächst bereits Ende 2022 auslaufen, wurde aber bis Ende 2023 verlängert.

Für die Umstellung in der Silvesternacht kann eine Vereinfachung angewendet werden, damit das Gericht den Restaurantgästen von den Gastronomen nicht vor Mitternacht mit sieben Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent MwSt. berechnet werden muss. Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte USt-Satz angewendet werden. Hierzu hat das BMF eine Verlautbarung zum “Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen  veröffentlicht.

Erhöhung des Mindestlohnes und der Mini-Job-Grenze
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von bislang 12,00 Euro brutto auf 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Informationen dazu finden Sie unter anderem unter www.bundesregierung.de. Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber, wird zum Jahresbeginn ebenfalls angehoben. Sie soll künftig 538 Euro brutto betragen (bislang 520 Euro brutto).

Registrierungspflicht bei Einwegkunststoffen
Wer in Deutschland bestimmte Einwegkunststoff-Produkte – beispielsweise Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebecher, Feuchttücher oder Luftballons – erstmals auf dem Markt bereitstellt oder importiert, muss sich ab dem 1. Januar 2024 beim Umweltbundesamt registrieren. Die dabei angegebene Menge dient später der Festlegung einer Sonderabgabe auf die betroffenen Einwegkunststoffe. Weitere Informationen finden Sie beim Umweltbundesamt.

Neue Förderprogramme – GRW und Digitalbonus neu aufgelegt
Mit dem neuen Jahr erhalten die Förderprogramme GRW und Digitalbonus  in Thüringen eine neue Richtlinie. Wir informieren gern, sobald die Richtlinien vorliegen. Zwischenzeitlich stehen Ihnen die Kollegen der Thüringer Aufbaubank sowie der Industrie-und Handelskammern gern zur Verfügung.

Übersicht über alle Änderungen



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
18. Dezember 2023

Kategorien:
Beratung · Betriebsführung · Fachkräfte · Förderung · Gastgewerbe · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches · Tourismus-Wissen


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