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Maestro-Aus: Was müssen Gewerbetreibende jetzt tun?

©Quelle: IHK Südthüringen

Am 30. Juni ist Schluss. Das ist der letzte Tag, an dem Banken in Deutschland die Maestro-Karte an ihre Kunden ausgeben können. Diese Entscheidung der Mastercard Inc. aus Purchase im US-amerikanischen Bundesstaat New York hat Folgen für alle Südthüringer Gewerbetreibenden, die ihren Kunden die Kartenzahlung mit der Maestro-Karte ermöglichen. Die Kunden werden zunehmend mit anderen Karten bezahlen wollen, die möglicherweise im Gebührenmodell des Abrechnungsdienstleisters anders behandelt werden. Betroffene Unternehmer sollten daher den Vertrag mit ihrem Abrechnungsdienstleister und die Akzeptanz von verschiedenen Debit- und Kreditkarten prüfen.

Nach Angaben der Verbraucherzentralen ist das Leben für die Endverbraucher bereits komplizierter geworden. Es treten Akzeptanzprobleme auf, gewohnte Verfahren wie Cash im Shop oder das Chip-Tan-Verfahren werden nicht mehr für jeden Kartentyp angeboten. Für die Händler bedeutet dies eine neue Unübersichtlichkeit. Es ist damit zu rechnen, dass eine wachsende Zahl an Kunden nicht mehr mit der Girocard, sondern mit einer anderen Karte zahlen möchte. Daher sollte der Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister ggf. überprüft werden. 

Die IHK Südthüringen organisiert derzeit für Sie eine Informationsveranstaltung als Webinar zu diesen und weiteren Aspekten der Bezahlung durch Ihre Kunden. Wenn Ihre E-Mail-Adresse der IHK Südthüringen bekannt ist, erhalten Sie hierzu eine persönliche Einladung.

Zur Ausgangssituation:  

Die Girocard ist eine Debitkarte, die von der deutschen Kreditwirtschaft 2007 eingeführt wurde. Die Girocard ist nur in Deutschland einsetzbar. Erst durch das sog. Co-Badging durch Maestro von Mastercard Inc. bzw. V Pay von Visa Inc. wird Girocard auch außerhalb der Landesgrenze einsetzbar. Mastercard Inc. hat entschieden, dass ab dem 1. Juli 2023 keine Girocards mit Maestro-Funktion mehr ausgegeben werden dürfen. Der Maestro-Dienst wird 2028 abgestellt. Über V Pay gibt es ähnliche Gerüchte. Die Begründung ist die mangelhafte Einsetzbarkeit der Kartennummer im Internethandel. 

Gebührenmodelle: 

Die EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (2015/751) regelt, dass das Interbankenentgelt im Fall einer Debitkartenzahlung maximal 0,2 Prozent des Umsatzes beträgt. Im Fall einer Kreditkartenzahlung beträgt das Interbankenentgelt maximal 0,3 Prozent des Umsatzes. Weitere Bestandteile sind Gebühren des Kartensystems und des Abrechnungsdienstleisters. Hierbei zeigen vor allem die Kartensysteme kreativ in der Generierung neuer Gebühren. 

In der Regel rechnen die Unternehmen im Fall einer Kartenzahlung nicht selbst mit der Bank des Kunden ab. Stattdessen wird ein Zahlungsdienstleister eingeschaltet, der häufig auch das Kartenlesegerät zur Verfügung stellt. Größere Zahlungsdienstleister sind die Concardis GmbH, die BE Bezahlexperten GmbH, SumUp Ltd., PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. mit der Marke „Zettle“ und die Payone GmbH. Die Sparkassen und Volksbanken treten in diesem System mit eigenen Kartenlesegeräten und Gebührenmodellen auf. 

Hinsichtlich der Gebührenmodelle sind lassen sich die Kosten in Fixkosten (z.B. Bereitstellung und Gerätemiete) und variable Kosten (z.B. anteilige Beteiligung am Umsatz) differenzieren. Grundsätzlich gibt es hier drei Ansätze: 

  1. Fixkosten und variable Kosten kommen gleichermaßen zum Ansatz
  2. Flatrate: monatliche Grundgebühr ohne Aufschlag auf Kaufpreis
  3. Nur variable Kosten

Hinzu kommen weitere Gebühren und unterschiedlich lange Vertragslaufzeiten.

Grundsätzlich handelt es sich aber um einen Wettbewerbsmarkt, in dem Unternehmen auswählen können, welches Zahlungssystem für sie am besten geeignet ist.

Der Kartenmarkt: 

Auf dem deutschen Markt existiert mit der Girocard ein nur in Deutschland geltendes Debitkartensystem, also eine angreifbare Insellösung. Für die internationale Funktionalität benötigen die heimischen Banken einen internationalen Dienstleister. Im Geschäft sind Mastercard Inc. mit Maestro und Visa Inc. mit V Pay. Maestro ist international einsetzbar, V Pay funktioniert nur in Europa.  

Mastercard Inc. steigt aus Maestro aus, verlässt aber nicht den deutschen Markt. Stattdessen bringt die Firma ihre eigene Debitkarte auf den Markt. Die Debitkarte von Mastercard Inc. kann alles, was die Girocard mit Maestro konnte, und ist überdies für Zahlungen im Internet einsetzbar. Durch Ausgestaltung als Debitkarte wird das Konto der Kunden sofort belastet, ein Unterschied zur Zahlung mit Kreditkarte oder Paypal. Verschiedene Banken bieten den Kunden daher die Girocard gar nicht mehr an, andere gegen Aufpreis. Wegen der Funktionalität kann Mastercard Inc. höhere Gebühren verlangen. Wegen des an die Kreditkarte angelehnten Disagios behandeln einzelne Zahlungsdienstleister die Debitkarte von Mastercard Inc. wie eine Kreditkarte.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der Industrie-und Handelskammern gern zur Verfügung.



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: 03681 362-205
Telefax: 03681 362-220


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