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„Digitalbonus Thüringen“ erweitert

Quelle: IHK Südthüringen

Zweitförderung ab sofort möglich

Thüringer Unternehmen können ab sofort eine Zweitförderung aus dem Fördertopf des Digitalbonus beantragen. Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent des Vorhabens, höchstens jedoch 15.000 Euro. Das Projekt muss sich dabei von dem bereits zuvor geförderten eindeutig abgrenzen.

„Der Digitalbonus unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung. Mit dieser neuen Möglichkeit einer Zweitförderung verbindet sich nun die Chance, sich im digitalen Transformationsprozess breiter aufzustellen und dauerhaft im Wettbewerb bestehen zu können“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee.

Vom Digitalbonus profitieren kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Dazu zählen insbesondere das verarbeitende Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, das Baugewerbe sowie das Handwerk und auch wirtschaftsnahe Freiberufler.

Gefördert werden Vorhaben, die im Unternehmen zu einem Digitalisierungsfortschritt führen. Konkret sind das insbesondere Vorhaben zur Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen. Daneben fördert der Digitalisierungsbonus Maßnahmen, die die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern (zum Beispiel in Form von Datensicherheitskonzepten).

Im Landeshaushalt stehen für das Jahr 2023 vier Millionen Euro für den Digitalbonus zur Verfügung. Damit können Förderanträge von mindestens 260 Unternehmen finanziert werden.

Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
26. April 2023

Kategorien:
Beratung · Digitalisierung · Finanzierung · Förderung · Gastgewerbe · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Thüringer Aufbaubank · TMWWDG


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