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Digitalbonus Thüringen für Gastgewerbe und Veranstaltungswirtschaft

©Quelle: IHK Südthüringen

Ab sofort sind im Digitalbonus Thüringen auch das Gastgewerbe und die Veranstaltungswirtschaft antragsberechtigt.

Mit dem Digitalbonus werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen unterstützt.

Was wird gefördert?

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

 

1.) Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem:

  • Intelligente Vernetzung der Enterprise-Ressource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
  • Einführung von Enterprise-Ressource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
  • Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
  • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Einführung eines digitalen Abbilds
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
  • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
  • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

 

2.) Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:

  • Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung
  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen
  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

 

3.) Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

  • Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Zur Beratung stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der Industrie-und Handelskammern sowie die Ansprechpartner der Thüringer Aufbaubank gern jederzeit zur Verfügung.

Mehr zum Programm: www.aufbaubank.de/Digitalbonus



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: 03681 362-205
Telefax: 03681 362-220


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