Caterer, Lieferdienste und Restaurants werden ab 2023 verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.
Was bedeutet die Mehrwegpflicht?
Die Mehrwegpflicht resultiert aus dem im Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen neuen Verpackungsgesetz (VerpackG). Demnach sind ab 1. Januar 2023 Betriebe, die verzehrfertige Lebensmittel in Kunststoff-Einwegbehältnissen oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Gästen Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich gelten die neuen Regln für alle Gastronomiebetriebe, die vor Ort bestimmte Verpackungen mit verzehrfertigem Essen oder Getränken befüllen und direkt an Endverbraucher abgeben. Betroffen sein können Systemgastronomie, Restaurants und Imbisse sowie Lieferdienste, Kantinen, mobile Verpflegungsgewerbe, Kinos oder auch Teile des Lebensmitteleinzelhandels wie Salatbars.
Betroffen sind diejenigen Betriebe, die warme oder kalte Lebensmittel zum Sofortverzehr, also zum Verzehr aus der Verpackung ohne weitere Zubereitung in
1. Einwegbechern, unabhängig von ihrem Material, oder
2. Einwegbehältnissen, zum Beispiel Boxen oder Schalen aus Kunststoff (mit oder ohne Deckel) für Suppen, Salate, Burger etc.,
anbieten.
Regeln für kleine Betriebe (max. fünf Beschäftigte und bis 80 m² Verkaufsfläche, inkl. frei zugänglicher Sitz-und Aufenthaltsbereiche)
Es müssen keine Mehrwegverpackungen bereitgestellt werden, aber die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wunsch der Kundschaft in Becher oder Schalen füllen, die von der Kundschaft mitgebracht werden.
Zu beachten ist:
Regeln für große Betriebe (mehr als fünf Beschäftigte und mehr als 80 m² Verkaufsfläche)
Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet, dann muss er auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.
Möglichkeit 1: Der Betrieb kann eigene Mehrwegverpackungen kaufen, zum Beispiel aus Kunststoff oder Glas.
Möglichkeit 2: Der Betrieb kann mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).
Zu beachten ist:
Für Fragen steht Ihnen Ihre IHK gern zur Verfügung.