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Auch 2023 gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz

©Quelle: IHK Südthüringen

Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.

So gilt vom in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.  Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.

Zeitraum

01.01.2021 – 31.12.2023 ab 01. Januar 2024

Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle

7 % 19 %

Speisen Außerhausgeschäft
(Imbiss/Lieferung/Abholung)

7 % 7 %

Getränke (Grundsatz)

19% 19%

Milch und Milchmischgetränke

7 %  7 %


IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: 03681 362-205
Telefax: 03681 362-220


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