Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.
So gilt vom in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.
Zeitraum |
01.01.2021 – 31.12.2023 | ab 01. Januar 2024 |
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Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle |
7 % | 19 % |
Speisen Außerhausgeschäft |
7 % | 7 % |
Getränke (Grundsatz) |
19% | 19% |
Milch und Milchmischgetränke |
7 % | 7 % |