Die neue GRW-Richtlinie Teil II “Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben und sonstige Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalwirtschaft” ist da.
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus
- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
(Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind, zur Verbesserung der Infrastruktur in Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und die Wirtschaftskraft stärken)
- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus, die sich durch besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen
Es können nur Vorhaben gefördert werden, die als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus dienen und überwiegend touristisch genutzt werden.
©Quelle: Thüringer Aufbaubank, Unternehmenskommunikation
Alle Informationen zum Programm finden Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank.
Kundenbetreuer der Aufbaubank beraten vor Ort in den Regionen.