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Erster Frühjahrsausritt: Reitknigge für den Wald

©Quelle: Doreen Blau | Regionalverbund Thüringer Wald e.V.

Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung des Thüringer Waldgesetzes zum Übergang 2020/21 sind die bisherigen Einschränkungen für das Reiten im Wald weitestgehend weggefallen. Wegbeschilderungen auf Grundlage der alten waldgesetzlichen Bestimmungen wurden nahezu vollständig entfernt (Ausnahme Projekt Forsten & Reiten)

Begriffsklärung vorab

Nach aktuell geltender Gesetzesfassung ist es Reitenden (und Fahrradfahrenden) auf allen dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet, ihrem Hobby zu frönen.

  • Feste Wege sind dem Grunde nach Wege, die von Natur aus fest sind (z. B. aufgrund eines hohen Felsanteils).
  • Befestigte Wege hingegen sind mittels Materialeintrags befestigt worden (z. B. die allermeisten Forstwege), was in der Regel (aber nicht immer von Laien) erkennbar ist.
  • Beide Wegearten sowie Straßen sind für das Reiten im Wald geeignet, wenn sie von ihrer Beschaffenheit, insbesondere vom Untergrund und ihrer Breite, eine Nutzung durch Reiter*innen zulassen, ohne dass sie beschädigt oder verunreinigt, die Bewirtschaftung des Waldes sowie die Waldlebensgemeinschaften gestört oder die Erholung anderer Erholungssuchender beeinträchtigt werden. Ist der Untergrund von festen Wegen jahreszeitlich oder witterungsbedingt aufgeweicht, fehlt es zeitweise an dieser Eignung.
  • Feste und befestigte Wege sowie Straßen sind hinreichend breit, wenn sich Reiter*innen und andere Waldbesucher gefahrlos begegnen können. Im Gegensatz dazu ist das Reiten auf Pfaden grundsätzlich nicht erlaubt, es sein denn, die Erlaubnis des Eigentümers liegt vor oder die Strecken wurden im Rahmen des Abstimmungsprozesses nach Forsten & Tourismus legitimiert.

Allgemeine Empfehlungen für das Verhalten hoch zu Ross: der kleine Reitknigge für den Wald

Damit die Erholung im Wald auf Schusters Rappen, Ross oder (Draht)Esel im Einklang mit Natur und sonstigen Waldbesuchenden passieren kann, geben Thüringens Grünröcke für die ersten Geländeritte des Jahres im Wald nachfolgende Tipps:

  • Reiten Sie nicht querfeldein, meiden Sie zu schmale oder zu steile Wege.
  • Sind andere Waldbesuchende in Sicht, parieren Sie zum Schritt.
  • Schonen Sie Waldböden und Forstwege durch angepasstes Tempo.
  • Reiten Sie in der Gruppe, passieren Sie Waldbesuchende hintereinander.
  • Begleitende Hunde sind vom Reitenden an der Leine zu führen.
  • Üben Sie Ihr Pferd ausreichend in Gelassenheit.
  • Rechnen Sie bei anderen Waldnutzenden mit ängstlichem Verhalten gegenüber einem Pferd.
  • Nehmen Sie als Reitende Rücksicht auf Wildtiere und Pflanzen.

Umgekehrt sind insbesondere Mountainbiker aufgefordert, langsam und vorsichtig Reitende zu passieren. Auch lautes Schreien stört nicht nur die Waldruhe, sondern erschrickt auch ein Pferd. Gleiches gilt für wildes Schwenken mit einem Wanderstock. Bedenken Sie: Pferde sind Fluchttiere.

Umfangreiches Reitwegenetz steht zur Verfügung 

Wer sicher gehen will, dass Ross und Reiter sich auf geeigneten Bahnen bewegen, der kann sich im Thüringer Tourenportal über das weitläufige Reitwegenetz informieren: im Intelligenten Tourenplaner rechts den Reiten-Button auswählen, mit dem Mausrad kräftig reinzoomen und den gelb gekennzeichneten Wegen folgen.

Alternativ bietet auch der ThüringenForst über das Projekt Forsten & Tourismus die Möglichkeit der Einsichtnahme: gewünschtes Planquadrat im Raster auswählen, rechtsseitig in der Legende die Reitwanderwege auswählen und den grün dargestellten Wegen folgen.

 

Ihr Ansprechpartner

ThüringenForst Zentrale
Dr. Horst Sproßmann
Stabsstelle Kommunikation, Medien
Tel.: +49 361 | 57401 2060
horst.sprossmann@forst.thueringen.de



Autor: André Diller
Regionalverbund Thüringer Wald e.V.
Content-Management ThüCAT
E-Mail: diller@thueringer-wald.com
Telefon: +49 3681 35305 27


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