In Thüringen ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Ein 2-Stufensystem löst das bisherige Ampelsystem ab und verschiedene Vorschriften werden gelockert.
In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt tritt, abweichend von den Regelungen in der Basisstufe, die Infektionsstufe ein, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen
erreicht oder überschritten werden.
In dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt gelten dann ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe des Eintretens der Infektionsstufe automatisch verschärfte Maßnahmen.
Eine Einstufung der Infektionslage der Landkreise und kreisfreien Städte werden tagesaktuell publiziert: Aktuelle Informationslage in Thüringen
Kontaktbeschränkungen (bleibt ebenfalls in der Infektionsstufe erhalten)
Geimpfte und Genesene müssen ihre Kontakte schon seit einigen Tagen nicht mehr einschränken. Sobald ein ungeimpfter Mensch dabei ist, sind wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich.
Gastronomie
Nur noch im Innenbereich bleibt 3G bestehen (ausgenommen: Abholung & Lieferung). Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen.
Einrichtungen/Angebote der Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen
Im Innenbereich bleibt 3G bestehen. Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen.
Fitnessstudios und ähnliche Angebote des Freizeitsports
Im Innenbereich gilt der Zutritt nur für Menschen mit 3G Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen.
Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen und Erlebnisbäder, Saunen
Im Innenbereich bleibt 3G bestehen. Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen.
Hotels/touristische Übernachtungen, Reisebusveranstaltungen
Der Zutritt nur für Menschen mit 3G Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen.
Sobald die Infektionsstufe in Kraft tritt werden die Maßnahmen verstärkt.
Zusätzliche bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz
bis einschließlich 19.03.2022