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Neue Corona-Regeln ab 1.März in Thüringen

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In Thüringen ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Ein 2-Stufensystem löst das bisherige Ampelsystem ab und verschiedene Vorschriften werden gelockert. 

Basis- und Infektionsstufe

In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt tritt, abweichend von den Regelungen in der Basisstufe, die Infektionsstufe ein, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen

  • die Hospitalisierungsinzidenz in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 12,0 und
  • die thüringenweite Belastung der Intensivstationen mit COVID-19-Patienten den Schwellenwert von 12,0 Prozent

erreicht oder überschritten werden.

In dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt gelten dann ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe des Eintretens der Infektionsstufe automatisch verschärfte Maßnahmen.

Eine Einstufung der Infektionslage der Landkreise und kreisfreien Städte werden tagesaktuell publiziert: Aktuelle Informationslage in Thüringen

Regelungen in der Basisstufe (Auszüge)

Kontaktbeschränkungen (bleibt ebenfalls in der Infektionsstufe erhalten)
Geimpfte und Genesene müssen ihre Kontakte schon seit einigen Tagen nicht mehr einschränken. Sobald ein ungeimpfter Mensch dabei ist, sind wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich. 

Gastronomie
Nur noch im Innenbereich bleibt 3G bestehen (ausgenommen: Abholung & Lieferung). Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen. 

Einrichtungen/Angebote der Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen
Im Innenbereich bleibt 3G bestehen. Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen. 

Fitnessstudios und ähnliche Angebote des Freizeitsports
Im Innenbereich gilt der Zutritt nur für Menschen mit 3G Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen. 

Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen und Erlebnisbäder, Saunen
Im Innenbereich bleibt 3G bestehen. Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen. 

Hotels/touristische Übernachtungen, Reisebusveranstaltungen
Der Zutritt nur für Menschen mit 3G Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen. 

Die Infektionsstufe

Sobald die Infektionsstufe in Kraft tritt werden die Maßnahmen verstärkt.

 

Übersicht Basis- und Infektionsstufe

Zusätzliche bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz
bis einschließlich 19.03.2022

  • 3G-Regelung am Arbeitsplatz
  • Zusätzliche Testpflichten (auch für Geimpfte und Genesene) für Beschäftigte, Arbeitgeber und Besucherinnen und Besucher in besonderen Einrichtungen wie Pflegeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Sie gelten.
  • 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Flugverkehr


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Kategorien:
Corona · Recht


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