Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist im März 2020 in Kraft getreten. Damit wurdees erstmals möglich, dass qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten, die keinen akademischen Abschluss haben und keine Hochverdiener sind, mit einem Arbeitsvertrag in Hotellerie und Gastronomie nach Deutschland kommen dürfen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurden coronabedingt alle Bemühungen und Initiativen dahingehend gestoppt.
Über 1.000 Mitglieder haben bereits bei der DEHOGA-Umfrage zu Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten mitgemacht. Um einen noch aussagekräftigen Branchenüberblick in seine Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Akteuren einbringen zu können, bittet der Verband um noch stärkere Beteiligung.
Beteiligen Sie sich bis zum 5. Dezember 2021 unter diesem Link tun:
DEHOGA-Umfrage „Arbeitskräfte und Auszubildende aus dem Ausland“