Die 2G-Pflicht unter anderem für die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungen wurde durch das Thüringer Kabinett beschlossen. Dort haben nur noch Menschen Zutritt, die gegen Corona geimpft oder davon genesen sind.
Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.
Darüber hinaus muss 2G auch bei privaten Feiern ab 15 Personen angewandt werden. Sind mehr als 30 Menschen dabei, muss die Feier fünf Tage im Voraus angemeldet werden. Für öffentliche Veranstaltungen gelten zudem Limits bei der Teilnehmerzahl: Im Freien sind maximal 2.000, in geschlossenen Räumen höchstens 1.000 Teilnehmer erlaubt. In beiden Varianten müssen die Besucher eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen.
Ausgenommen von 2G sind Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie erhalten Zutritt mit einem negativen Schnelltest.
Dem Kabinettsbeschluss war eine Diskussion darüber vorangegangen, in welchen Bereichen die 2G-Pflicht gelten soll. Zunächst waren Ausnahmen für öffentliche Veranstaltungen und Messen vorgesehen, wurden dann aber verworfen. Der Einzelhandel jedoch bleibt auch nach dem Kabinettsbeschluss von der Pflicht ausgenommen.
Die 2G-Pflicht in Thüringen gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Ein ungeimpfter Kellner etwa, in dessen Restaurant eine 2G-Pflicht für Gäste besteht, kann alternativ auch einen negativen PCR-Test vorweisen, um weiter seiner Arbeit mit Kundenkontakt nachgehen zu können.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie unter 2G-Pflicht in Thüringen beschlossen: Wo die neuen Corona-Regeln gelten | MDR.DE
Übersicht der 2G-Maßnahmen in Thüringen