Für alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Bundesnotbremse nicht mehr in Kraft ist, regelt die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung die Öffnungsschritte ab 02.06.2021.
In Abhängigkeit von stabilen Inzidenzwerten unter 100, 50 und 35 in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird die Nutzung von touristischen Angeboten, Sportaktivitäten und Freizeitgestaltungen wieder ermöglicht.
Die Über- oder Unterschreitung der Inzidenzwerte ist tagesaktuell hier zu finden. (Rubrik Über- oder Unterschreizung der Schwellenwerte)
Die Öffnungsschritte sind in der Übersicht des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zusammengefasst. Für die Gastronomie beinhaltet die Neuregelung beispielsweise, dass die Pflicht zur Terminvereinbarung entfällt. Beherbergungsbetriebe dürfen Touristen unter bestimmten Bedingungen Übernachtungsangebote offerieren. Tourist Informationen können wieder öffnen – ohne Test und Kontaktnachverfolgung.
Für bestimmte Branchengibt es konkretisierende Regelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
Zum Gesetzestext: Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung
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