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Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat das Thüringer Wirtschaftsministerium die Konditionen in den zentralen Investitionsförderprogrammen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und Thüringen-Invest deutlich verbessert.
So wurden die Höchstfördersätze angehoben, bestimmte Fördertatbestände neu aufgenommen oder erstmals für besonders betroffene Branchen wie z.B. das Gastgewerbe oder die Veranstaltungsbranche geöffnet.
GRW-Programm
- Die Höchstfördersätze werden bis zu einer Zuschusssumme von max. 1,8 Millionen Euro (entsprechend Kleinbeihilfenregelung des Bundes) generell um jeweils 10 Prozentpunkte – d.h. von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Investitionssumme bei Großunternehmen, von 20 auf 30 Prozent bei mittleren Unternehmen und von 30 auf 40 Prozent bei kleinen Unternehmen – angehoben.
- Von der Krise besonders betroffene Unternehmen bekommen zusätzliche Unterstützung: So kann für alle Betriebe, die Corona-Überbrückungs- oder außerordentliche Wirtschaftshilfen erhalten haben, der Förderhöchstsatz um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden; er kann sich dann in diesen Fällen – je nach Unternehmensgröße – auf 30, 40 oder sogar 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten belaufen. Profitieren sollen davon insbes. auch Unternehmen aus der Tourismusbranche, dem Beherbergungs- und dem Veranstaltungsgewerbe.
- Um ungewollte Mitnahmeeffekte zu vermeiden, ist während der Laufzeit der verbesserten Förderkonditionen (bis 31.12.2021) zudem nur ein Antrag und nur eine Bewilligung pro Betriebsstätte möglich.
Förderprogramm Thüringen-Invest
- Der mögliche Basisfördersatz wurde von 20 auf 40 Prozent erhöht.
- Die Veranstaltungsbranche wurde neu in die Liste der förderfähigen Wirtschaftsbereiche aufgenommen.
- Für das von der Krise besonders betroffene Gastgewerbe und die Veranstaltungsbranche wurde der maximal mögliche Fördersatz auf 50 Prozent erhöht.
Förderprogramm „Digitalbonus Thüringen“
(Richtlinie Thüringen-Invest)
Unterstützung bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie der Einführung von Informationssicherheitslösungen (bspw. die Anschaffung von IT-Technik und Software, die Einführung von ERP-Systemen, aber auch von 3D-Druck-Technologien etc.)
- Wurde für das Gastgewerbe, den Handel und die Veranstaltungsbranche geöffnet, bspw. künftig auch Angebote wie Webshops, Click & Collect oder delivery und darauf bezogene Marketingmaßnahmen förderfähig.
- Zudem können ab sofort auch Mitarbeiter-Schulungen für Digitalisierungsvorhaben bezuschusst werden.
Die Änderungen gelten seit dem 29. März (GRW) bzw. dem 1. April (Thüringen-Invest).
Detailinformationen Thüringer Aufbaubank
Ihre Ansprechpartnerin
Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
Tel. +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de