Menü

GEMA verlängert Kulanzregelung für Betriebsschließungen

©Quelle: shutterstock_797300053

Die GEMA hatte aufgrund der Situation rund um Corona bereits im vergangenen Jahr entschieden, Gastgebern die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben.

Diese Kulanzregelung wird zunächst aufgrund der am 23.03.2021 von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht erhalten.

Zu beachten ist die folgende zeitliche Zuordnung: 

Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020
Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14.04.2021 online auf www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.

Zeitraum ab 01. Januar 2021: 
Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01.01.2021 bis auf Weiteres) muss ein Antrag auf  www.gema.de/portal gestellt werden, damit eine entsprechende Gutschrift erstellt werden kann.

Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.

 

Zum Thema “GEMA – Regelungen für Gastgeber” bietet der DTV am 19.04.2021 ein Webinar (kostenpflichtig) an. In diesem Webinar wird über die Hintergründe informiert und der aktuelle Rechtsstatus für Gastgeber erläutert. Webinare des DTV 



Der Inhalt dieses Artikels wurde uns von einem externen Partner zugeliefert.
E-Mail: redaktion-tnt@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Bildung · Corona · Rechtliches


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel