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Weiterbildung: Regelungen zu Förderung angepasst

Für Weiterbildung von Beschäftigten während Kurzarbeit wurden Förderungen vereinfacht. 

Unter die neue Regelung fallen alle Kurse, die während der Kurzarbeit begonnen werden, mindestens 120 Stunden dauern und der Lehrgang sowie der Träger der Weiterbildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit zertifiziert ist und die Weiterbildung das Fachwissen des Beschäftigten sinnvoll ergänzt.

Es können unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge während Kurzarbeit erstattet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich, wenn die Weiterbildung über den Zeitraum der Kurzarbeit hinausgeht. 

Informationen zur Förderung von Weiterbildung (Bundesagentur für Arbeit)

Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur berät Sie bei der Beantragung.

FAQ zu Förderung von Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug



Autorin: Sabine Vater
- ausgeschieden-
E-Mail: s.vater@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Bildung · Förderung


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