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Thüringen bietet Absicherungsangebot für Veranstaltungen

Quelle: Marktforschung

Thüringen bietet eine Absicherung privater Veranstalter gegen coronabedingte Terminabsagen an. Seit Montag, 01.02.2021 ist eine Antragstellung möglich. Das betrifft zunächst alle Veranstaltungen, die zwischen dem 12. April und 30. Juni 2021 stattfinden sollen. Dazu beteiligt sich das Land an den Ausfallkosten, die einem Veranstaltungsunternehmen entstehen, wenn Veranstaltungen oder Messen aufgrund einer Verschärfung oder Verlängerung von Infektionsschutzbestimmungen abgesagt werden müssen.

Die sog. „Billigkeitsleistung“ umfasst bis zu 80 Prozent der bei einer Absage bereits angefallenen nutzlosen Ausgaben einer geplanten Veranstaltung, maximal jedoch 100.000 Euro pro Veranstaltung. Das Wirtschaftsministerium plant dafür Mittel aus dem Corona-Sondervermögen des Landes ein.

Der Zuschuss muss (wie eine Versicherung) vor Absage einer Veranstaltung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt worden sein. Personalausgaben der Veranstaltungsunternehmen werden pauschal mit 25 Prozent der sonstigen Gesamtausgaben berücksichtigt. Vom Veranstalter gegenüber Vertragspartnern durchsetzbare Stornierungsgebühren werden als Eigenanteil berücksichtigt und reduzieren den Fördersatz, wenn sie den Eigenanteil übersteigen.

Sollten die momentanen Einschränkungen schon vor dem 12. April gelockert werden, können auch schon früher geplante Veranstaltungen von der Absicherungsleistung des Landes abgedeckt werden. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Veranstaltung unter den bei Bewilligung jeweils geltenden Infektionsschutzbestimmungen hätte durchgeführt werden können.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
KOMFORTDENKER-Netzwerk
Tel.: +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de



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E-Mail: redaktion-tnt@thueringen-entdecken.de
BEITRAG VOM:
8. Februar 2021

Kategorien:
Corona · Thüringer Aufbaubank


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