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Bundesförderprogramm für Radverkehr – Sonderprogramm „Stadt und Land“

Die Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ wurde von allen Ländern unterschrieben und ist zum 22.12.2020 in Kraft getreten. Thüringen kann aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ (SP „S&L“) bis 2023 insgesamt rund 20 Mio. € abrufen.

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) finden Sie unter www.bmvi.de/bag-sonderprogramm-stadt-land den Text der Verwaltungsvereinbarung sowie weitere Informationen rund um das SP „S&L“.

Die für Thüringen zur Verfügung stehenden Mittel werden durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI) bewilligt und ausgereicht.
Die Richtlinie und die Formulare finden Sie unter: https://bau-verkehr.thueringen.de/verkehr/foerderprogramme.
Anträge für eine Förderung aus dem SP „S&L“ können jeweils bis zum 31.03. eines Jahres für das Folgejahr beantragt werden. Die zu fördernden Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden.

Eine Zusammenfassung der Informationen zum Sonderprogramm “Stadt und Land” finden Sie hier:

Flyer BMVI zum Sonderprogramm Stadt und Land_Radverkehr (588.1 KiB)

Ihre Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Herr Knorr
siegmar.knorr@tlbv.thueringen.de
Tel.:  +49 361 574135432

Bundesamtes für Güterverkehr (BAG)
SP-Stadt-Land@bag.bund.de
Tel.: +49 221 57765499



Autorin: Julia König
- ausgeschieden-
E-Mail: j.koenig@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Förderung · Infrastruktur · Rad · TTG


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2 Kommentare

Kommentare




  1. Thomas Schilling sagt:

    Wieder einmal typisch Deutschland, viel Geld ausloben, Zeitraum möglichst kurz und schon ist klar: die Kommunen werden vielleicht die Hälfte des Geldes abrufen können, denn die wenigsten Kommunen haben fertige Pläne im Schreibtisch.

    1. Julia König sagt:

      Hallo Herr Schiller,
      danke für Ihren Kommentar. Das Land Thüringen hat so zeitig wie möglich auf die Vorgaben des Bundes reagiert und die Kommunen informiert. Wenn aufgrund der Kurzfristigkeit bis zum 31.03.2021 keine Antragstellung möglich ist, kann bei längerfristigen Planungen der Antrag auch bis 31.03.2022 gestellt werden. Die Mittel können bis 2023 ausgegeben können. Bei diesem Programm stehen (dank eines Verteilungsschlüssels) für Thüringen knapp 20 Mio. Euro zur Verfügung.
      Wir hoffen, dass sich trotz der engen Zeitschiene viele Kommunen melden und ihre Anträge stellen.

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