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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erlassen. Die bisherigen Regelungen zu Mindestabstand von 1,5m und das Tragen von Mund-Nase-Schutz, wo dies nicht möglich ist, gelten auch weiterhin. Zusätzlich und vorerst befristet bis zum 15. März 2021 gelten folgende ergänzenden Regelungen:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
Die Verordnung BMAS tritt ab dem 26.01.2021 in Kraft. BMAS – FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
Informationen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zum Thema