Quelle: www.umap.openstreetmap.fr
Es kann verschiedene Gründe geben, warum ein Wanderweg in Teilen umverlegt werden muss, seien es Beeinträchtigungen der Begehbarkeit oder eine Attraktivitätssteigerung. In diesem Zusammenhang weist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) darauf hin, dass in Hinblick auf mögliche Änderungen des Routenverlaufs oder des Namens von A- oder B-Wegen der „Touristischen Wanderwegekonzeption Thüringen 2025“ eine Informationspflicht gegenüber dem TMWWDG, dem Wanderwegekoordinator (TTG) und ThüringenForst besteht.
Routenänderungen von A- und B-Wegen, die der Steigerung der Attraktivität der touristischen Wanderwege dienen, oder Namensänderungen, die eine prägnantere Bezeichnung des Weges ermöglichen, können unter folgender Maßgabe in die „Touristische Wanderwegekonzeption Thüringen 2025“ übernommen werden:
Die aktuell bekannten Wegeverläufe gemäß Touristischer Wanderwegekonzeption Thüringen 2025 sind auf der im Tourismusnetzwerk veröffentlichten umap-Karte einsehbar.
Ihre Ansprechpartnerin
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Referat 24
Christina Bischoff
Telefon: +49 361 573711245
christina.bischoff@tmwwdg.thueringen.de