Inhalt anspringen
Skip NavigationMenü

Antragstellung Novemberhilfe

Quelle: Shutterstock 797300053

Die Antragstellung für die Novemberhilfe startet in der letzten Novemberwoche 2020 (ab 26. November 2020). Beantragen Sie jetzt .

Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe, max. 10.000 Euro, Soloselbständige max. 5.000 €. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

Die Antragstellung für Unternehmen erfolgt über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Anwälte). Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Die eigentliche Abrechnung für die Novemberhilfe kann erst im Dezember 2020 erfolgen, da ja dann erst feststeht, wie hoch der Umsatz im November war. Hiervon abgezogen wird das Kurzarbeitergeld.

Die Antragstellung der Novemberhilfe erfolgt unabhängig von der Überbrückungshilfe.

Weitere Informationen zur Novemberhilfe des Bundesminsteriums für Finanzen

Zur Beantragung der Novemberhilfe gibt es am 25.11.2020, 15:00 Uhr in dem Webinar „Jetzt Novemberhilfen sichern!“ Live-Expertentipps von Steuerberatern.

Inhalt:

  • Wie komme ich an die Novemberhilfen?
  • Welche Hilfen es noch gibt?
  • Welchen Fallen sollte ich ausweichen?

Anmeldung zum Webinar



Autor/-in: Ines Kellner
https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/service/ansprechpartner/thueringer-tourismus-gmbh/team/
Die Redakteurin ist eine ehemalige Mitarbeiterin der Thüringer Tourismus GmbH. Wenden Sie sich bei Fragen oder Zuständigkeiten gern an das aktuelle Team.
Email: i.kellner@thueringen-entdecken.de
BEITRAG VOM:
24. November 2020

Kategorien:
Corona · DMO/LMO · Förderung · TTG


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel