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Die Antragstellung für die Novemberhilfe startet in der letzten Novemberwoche 2020 (ab 26. November 2020). Beantragen Sie jetzt .
Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe, max. 10.000 Euro, Soloselbständige max. 5.000 €. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
Die Antragstellung für Unternehmen erfolgt über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Anwälte). Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die eigentliche Abrechnung für die Novemberhilfe kann erst im Dezember 2020 erfolgen, da ja dann erst feststeht, wie hoch der Umsatz im November war. Hiervon abgezogen wird das Kurzarbeitergeld.
Die Antragstellung der Novemberhilfe erfolgt unabhängig von der Überbrückungshilfe.
Weitere Informationen zur Novemberhilfe des Bundesminsteriums für Finanzen
Zur Beantragung der Novemberhilfe gibt es am 25.11.2020, 15:00 Uhr in dem Webinar „Jetzt Novemberhilfen sichern!“ Live-Expertentipps von Steuerberatern.
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