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Corona-Hilfsprogramme erweitert bzw. verlängert

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Wesentliche Informationen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) hat das Bundesministerium für Finanzen in seinen FAQs zusammengestellt.  Die Antragstellung soll wieder  elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen. Derzeit erfolgt die Programmierung der IT-Plattform – eine Antragstellung wird zeitnah möglich sein.

Informationen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe 


Die Bundesregierung hat das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. Juni 2021 verlängert, darunter auch den KfW-Schnellkredit. Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können damit ab sofort einen KfW-Schnellkredit über ihre Hausbanken beantragen, der Kreditrahmen beträgt bis zu 300.000 Euro, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Das Darlehen kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragt werden. 

Das Wichtigste dabei: Der Bund übernimmt das vollständige Kreditausfallrisiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Möglich ist ab dem 16. November auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

weiterführende Informationen zum KfW-Schnellkredit


aktualisierte Übersicht über Finanzierungs- und Liquiditätshilfen

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Ines Kellner
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Autorin: Ines Kellner
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Beratung · Corona · Förderung · TTG


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