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Überbrückungshilfe II jetzt beantragen

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Hilfen für Soloselbständige und Dienstleistungsbranche verlängert

Dienstleistungsunternehmen und Soloselbständige erhalten weiterhin zusätzliche Unterstützung in Thüringen über die Überbrückungshilfe des Bundes hinaus. 

Wir führen die Landeshilfe für Soloselbstständige zwischen September und Dezember 2020 für jeden dieser Monate mit je 1.180 Euro monatlichem Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fort“, so Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Die bisherige Begrenzung auf maximal zwei Monate entfällt damit. Auch die Landeshilfen für besonders betroffene Dienstleistungsbereiche – z.B. Hotel- und Gaststättenbetriebe, Tourismus- und Reiseanbieter, Veranstalter und Messedienstleister usw. – werden fortgesetzt. Betriebliche Fixkosten für die Monate September bis Dezember werden für diese Unternehmen nicht erst ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent, sondern bereits ab 20 Prozent Umsatzrückgang im jeweiligen Fördermonat anteilig erstattet. Damit wird in Thüringen einer größeren Zahl an Unternehmen die Förderung aus der Überbrückungshilfe II ermöglicht.

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.

Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer. Zur Finanzierung dieser Angebote werden die weiterhin bereitstehenden Mittel des Corona-Sondervermögens genutzt. 

Insgesamt sei die Nachfrage nach den Fördermitteln aus der Überbrückungshilfe I deutlich verhaltener ausgefallen als bei der Corona-Soforthilfe in der ersten Jahreshälfte, sagte Tiefensee. Für die Überbrückungshilfe II hätten die Länder – darunter Thüringen – aber erhebliche Verbesserungen erreichen können:

  • eine flexiblere und vor allem niedrigere Eintrittsschwelle (antragsberechtigt sind künftig alle Unternehmen, die im Durchschnitt der Monate April bis August einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent oder von maximal 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten dieses Zeitraums nachweisen können);
  • die Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 bzw. 15.000 Euro – Unternehmen können jetzt unabhängig von der Unternehmensgröße eine Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Monat, maximal also 200.000 Euro, erhalten;
  • die Erhöhung der Fördersätze (z.B. 90 Prozent [bisher: 80 Prozent] Kostenerstattung ab 70 Prozent Umsatzeinbruch; 60 Prozent [bisher 50 Prozent] Kostenerstattung bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent; 40 Prozent Kostenerstattung bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent [bisher Schwelle von 40 Prozent]);
  • die Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent sowie
  • die Tatsache, dass bei der Schlussabrechnung künftig nicht nur Rückforderungen, sondern auch Nachzahlungen möglich sein sollen.

Die Förderung sowie die Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober über die zentrale, bundesweit geltende Antragsplattform beantragt werden.

Informationen zum Programm Überbrückungshilfe II 

Ihre Ansprechpartnerin

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Constanza von Steuber
Referat Tourismus und Gastgewerbe
Tel: +49 361 3797242
constanza.vonsteuber@tmwwdg.thueringen.de



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E-Mail: redaktion-tnt@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Corona · Förderung · TMWWDG


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