Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde verlängert. Diese ist jetzt bis zum 30. November 2020 gültig. Damit hat Thüringen zwar vorerst bestimmt, dass die Entscheidung zu notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz auf regionaler Ebene und damit den zuständigen Behörden vorbehalten bleibt. Die Gültigkeit ist aber nur auf den 01.11.2020 begrenzt.
Ab dem 02.11.2020 gilt die Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-), die die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Minister für Bildung, Jugend und Sport haben am 31.10.2020 erlassen hat. Dafür treten die zweite Verordnung und alle begleitenden Anordnungen zurück.
Ihre Ansprechpartnerin
Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
Te. +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de