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Förderung von Modellprojekten “Unternehmensnachfolge”

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Zum Thema sensibilisieren, qualifizieren, Netzwerke auf- oder ausbauen – Projekte mit diesen Inhalten können im Rahmen der Bekanntmachung gefördert werden. Wirtschaftsnahe Einrichtungen, die direkten Zugang zu Übergebenden und potenziellen Übernehmern haben, können zum 15.02.2021 ihre Ideenskizzen für ein solches Modellprojekt beim RKW Kompetenzzentrum einreichen.

Die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie setzt darauf, dass die Modellprojekte als Unterstützungsangebote bei der Unternehmensnachfolge regional erprobt werden und zu Ergebnissen führen sollen, die als Praxisbeispiele und Vorbilder dienen können. Sie müssen übertragbar auf andere Branchen oder Regionen sein. Mögliche Ansätze können bspw. Vorbilder-Kampagnen, Nachfolgewerkstätten, Trainee Programme für Nachfolgende, Nachfolgecoaches, Follow-Up Netzwerke, konkrete Matchingplattformen von Abgebenden und Nachfolgenden sein.

Zuwendungsvoraussetzungen

Es handelt sich um eine Projektförderung auf Ausgabenbasis. Gefördert werden Personal- und Sachleistungen aus überwiegend eigenen Kapazitäten (eigenen Räume/Einrichtungen, Personal). Fremdleistungen (projektbezogenen Aufträge an Dritte) sind maximal bis zu einem Viertel der förderfähigen Gesamtausgaben möglich.

Nicht förderfähig sind Projekte, die auf individuelle Unternehmensberatung fokussiert sind, Projekte, die bereits im Rahmen anderer Förderung unterstützt werden und die vor der Bewilligung begonnen wurden.

Umfang und Höhe der Förderung

Die Projekte können bis zu 36 Monate gefördert werden. Es werden maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Mindestens 20 Prozent sind vom Antragsteller als Eigenmittel aufzubringen.

Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Stufe 1 Ideenwettbewerb mit Einreichung einer Ideenskizze zur Beurteilung beim RKW Kompetenzzentrum Eschborn (bis 15.02.2021)

  • Konzept (Kurzbeschreibung, Zielsetzung, Zielgruppe, inhaltliche Ansätze, geplantes Format)
  • Beschreibung zur Umsetzung und Zeitbedarf
  • voraussichtlicher Umfang (Projektkosten und Zuwendungsbedarf)

Wenn die Ideenskizze positiv bewertet wird, werden die Teilnehmenden aufgefordert, in Stufe 2 den schriftlichen Förderantrag zu stellen. 

Stufe 2 Förmlicher Antrag beim BAFA mit Nachweisen zu

  • fachlicher und adminsitrative Kompetenz zur Durchführung eines solchen Projektes
  • Eigenmittelbereitstellung 
  • gesonderter Aufzeichnung und Abrechnung der Fördermittel im Rahmen des Rechnungswesens

Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Pressemitteilung des BMWi zum Start der 30 Modellprojekte vom 01.10.2020

 

Ihre Ansprechpartnerin

RKW Kompetenzzentrum Eschborn
Stefanie Bechert
Tel: +49 6196 4952828
unternehmensnachfolge@rkw.de

Weitere Informationen



Autorin: Ines Kellner
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität
E-Mail: i.kellner@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742259
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Betriebsführung · Förderung · Strategie


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