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Den „ThüCAT-Start“ fördern lassen

©Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Im Rahmen des Landesprogramm Tourismus kann man sich seit diesem Jahr auch den Start der Arbeit mit ThüCAT fördern lassen. „ThüCAT-Start“ dient dabei im Sinne einer Anschubfinanzierung als einmalige Unterstützung mit dem Ziel einer raschen Etablierung des Gesamtsystems ThüCAT

Was kann gefördert werden?

ThüCAT-Start kann für die folgenden drei Maßnahmen eingesetzt werden:

  1. Qualifizierung* der touristischen Daten und einmalige Erfassung/Übergabe in die ThüCAT durch einen Dienstleister,
  2. Schnittstelleneinrichtung für die Einbindung von ThüCAT-Daten in eigenen digitalen Systemen,
  3. Einrichtung Website-Projekte mit Hilfe des ThüCAT Website-Baukastens durch einen Dienstleister.

* Qualifizierung der Daten bedeutet, die Daten importfähig für eine automatische Migration in die ThüCAT zu machen. Das heißt, dass die Daten entsprechend den Anforderungen von schema.org und der ThüCAT-Datenbank inhaltlich ergänzt und aufgearbeitet sowie in einer vorgegebenen Struktur im Format JSON-LD bereitgestellt werden müssen. Dies gilt vor allem für Daten, die noch nicht auf der thueringen-entdecken.de-Seite existieren.

Wieviel Förderung kann beantragt werden?

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 7.500 Euro.

In welcher Form müssen Fördermittelvoranfrage und Förderantrag eingereicht werden?

Das Verfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt reicht die formlose Anfrage. Die Anfrage sollte jedoch bereits eine Aussage dazu beinhalten, wann die Fördermittel benötigt werden. Diese wird durch den Fördermittelausschuss auf Förderfähigkeit geprüft. Daraufhin informiert die Thüringer Aufbaubank (TAB) den Anfragenden und fordert ihn zum 2. Schritt, dem Antragsverfahren auf. Der Fördermittelantrag wird schließlich über ein Onlineportal gestellt. Hierfür müssen Formulare ausgefüllt und zusätzliche Unterlagen eingereicht werden.

Welche Fristen gibt es?

Einen Stichtag für die Fördermittelanfrage gibt es nicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt jedoch nur bis spätestens 31.12.2021. Planen Sie daher bitte Bearbeitungszeiten ein.

Wer kann einen Förderantrag einreichen?

Destinationsmarketing- und Reisegebietsorganisationen, im Bereich Kultur tätige Verbände, Vereine und Stiftungen, kommunale Tourismusgesellschaften und weitere. Details hierzu entnehmen Sie bitte Punkt 3.1 der Richtlinie.

Weitere Informationen

Details finden Sie in der Richtlinie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus (Landesprogramm Tourismus -neu-). 

 

Ihre Ansprechpartnerin

Thüringer Aufbaubank
Anja König
Tel.:  +49 361 7447 395
Anja.Koenig@aufbaubank.de



Autorin: Anja Neumann
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Wellness & Gesundheit, Wissensmanagement
E-Mail: a.neumann@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742249
Telefax: +49 361 3742299


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