Menü

Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert

©Quelle: Shutterstock 797300053

Die Antragsfrist für das Zuschussprogramm wurde von der Bundesregierung auf den 30. September 2020 verlängert. Die Antragstellung ist nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer möglich und erfordert eine Registrierung derer auf dem Portal des BMWI.

Vor dem Hintergrund von anfänglichen technischen Problemen beim Registrierungsprozess und der zeitintensiven Beantragung ist diese Verlängerung zu begrüßen. Über die Antragsbedingungen sowie hilfreiche Verlinkungen zur Antragstellung wurde bereits berichtet.

Pressemitteilung 014/2020 Bundessteuerberaterkammer

Ihre Ansprechpartnerin

Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
Tel: +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de

 



Autorin: Ines Kellner
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität
E-Mail: i.kellner@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742259
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Beratung · Corona · Förderung · TTG


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel