Die Antragsfrist für das Zuschussprogramm wurde von der Bundesregierung auf den 30. September 2020 verlängert. Die Antragstellung ist nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer möglich und erfordert eine Registrierung derer auf dem Portal des BMWI.
Vor dem Hintergrund von anfänglichen technischen Problemen beim Registrierungsprozess und der zeitintensiven Beantragung ist diese Verlängerung zu begrüßen. Über die Antragsbedingungen sowie hilfreiche Verlinkungen zur Antragstellung wurde bereits berichtet.
Pressemitteilung 014/2020 Bundessteuerberaterkammer
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Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
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