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Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert

Quelle: Shutterstock 797300053

Die Antragsfrist für das Zuschussprogramm wurde von der Bundesregierung auf den 30. September 2020 verlängert. Die Antragstellung ist nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer möglich und erfordert eine Registrierung derer auf dem Portal des BMWI.

Vor dem Hintergrund von anfänglichen technischen Problemen beim Registrierungsprozess und der zeitintensiven Beantragung ist diese Verlängerung zu begrüßen. Über die Antragsbedingungen sowie hilfreiche Verlinkungen zur Antragstellung wurde bereits berichtet.

Pressemitteilung 014/2020 Bundessteuerberaterkammer

Ihre Ansprechpartnerin

Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
Tel: +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de

 



Autor/-in: Ines Kellner
https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/service/ansprechpartner/thueringer-tourismus-gmbh/team/
Die Redakteurin ist eine ehemalige Mitarbeiterin der Thüringer Tourismus GmbH. Wenden Sie sich bei Fragen oder Zuständigkeiten gern an das aktuelle Team.
Email: i.kellner@thueringen-entdecken.de
BEITRAG VOM:
3. August 2020

Kategorien:
Beratung · Corona · DMO/LMO · Förderung · TTG


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