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Sonderprogramm Familienerholung geht an den Start

©Quelle: Andreas Weise / Thüringer Tourismus GmbH

Das Thüringer Sozialministerium hat gemeinsam mit Thüringer Familienferienstätten und Familienverbänden ein Unterstützungsangebot für Familien in der Zeit der Pandemie entwickelt. 

„Eltern und Kinder hatten es in den vergangenen Wochen und Monaten besonders schwer. Sie haben Herausragendes geleistet. Das wollen wir würdigen. Jede Familie sollte ein paar Tage Urlaub machen können, auch wenn das Geld knapp ist. Letztlich geht es auch um gesellschaftliche Teilhabe. Ich will, dass jedes Kind nach den Ferien von seinen Urlaubserlebnissen erzählen kann,“ so die Thüringer Familienministerin Heike Werner.

Konkret gefördert werden individuelle Erholungsaufenthalte in einer Thüringer Familienferienstätte oder anderen Thüringer Familienerholungseinrichtung, die sich am Programm beteiligt. Familien erhalten die Möglichkeit, an freizeitpädagogischen Aktivitäten oder Kreativangeboten in der entsprechenden Familienferienstätte teilzunehmen sowie stundenweise Kinderbetreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Unterstützt werden:

  • Eltern oder Alleinerziehende mit ihren kindergeldberechtigten Kindern (bei behinderten Kindern auch über 18 Jahre)
  • Großeltern mit Enkelkindern, mit und ohne deren Eltern
  • Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern
  • Förderung gilt ab sofort und steht Thüringer Familien offen

Beteiligte Einrichtungen in Thüringen:

  • AWO SANO Ferienzentrum Oberhof
  • Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld
  • Evangelische Familienerholungs- und Bildungsstätte Haus am Seimberg
  • Ev. Familienerholungs- und Begegnungsstätte Burg Bodenstein
  • Rothleimmühle Nordhausen
  • Ferienpark Feuerkuppe
  • Naturfreundehaus Thüringer Wald
  • Jugend- und Erwachsenen-Bildungshaus “Marcel Callo”
  • Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e. V

Insgesamt stehen 300.000 Euro aus dem Landesprogramm zur Verfügung. Gefördert werden Aufenthalte mit einer Dauer von zwei bis maximal sieben Übernachtungen. Der Landeszuschuss beträgt 20 Euro je Übernachtung für Erwachsene und 15 Euro je Übernachtung für Kinder. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz des Antragsstellers oder der Antragstellerin in Thüringen.

Das Sonderprogramm läuft ab sofort und endet am 31. Dezember 2020. Familien, die Interesse an einem Erholungsaufenthalt haben, können sich direkt in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen melden und das dortige Anmeldeformular nutzen.

Zum Informationsblatt Sonderprogramm Familienerholung



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E-Mail: redaktion-tnt@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Familien · Förderung


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