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Überbrückungshilfe – weiteres Zuschussprogramm gestartet

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Kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die Corona-Krise finanziell geschädigt wurden, können nun weitere Fördergelder erhalten. Die Gelder vor allem den Branchen helfen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch den Wirtschaftszweigen, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist, wie der Tourismusbranche.

Bedingung ist, dass Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in den Monaten Juni, Juli und/oder August 2020 erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Der Zuschuss wird anteilig auf die betrieblichen Fixkosten gewährt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden.

Die bundesweit geltende Antragsplattform ist gestartet. Sie finden Informationen zur Antragstellung, Checklisten zur Prüfung der Antragsberechtigung.

Auf zwei Besonderheiten für Antragsteller aus Thüringen ist an dieser Stelle besonders hinzuweisen:

  1. Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe ohne Beschäftigte und eingetragener Kaufmann ohne Beschäftigte, die die Zugangsvoraussetzungen gemäß der Thüringer Richtlinie erfüllen, erhalten zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020 dieser Richtlinie.
  2. Antragsteller aus besonders betroffenen Branchen (Gastronomie, Eventagenturen, Reisebüros usw.) können entgegen den allgemeinen Voraussetzungen bereits bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % (statt 40 %) der Monate Juni, Juli und August im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die Überbrückungshilfe beantragen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass diese Thüringer Besonderheit erst in das digitale Antragsverfahren eingearbeitet werden muss und eine diesbezügliche Antragstellung somit nicht vor dem 01.08.2020 möglich ist.

    Die Thüringer Aufbaubank hat für die Thüringer Unternehmen Informationen zu Zugangsbedingungen und Antragstellung zusammengestellt.

Um einen Missbrauch der Finanzhilfen zu verhindern, kann die Antragstellung nur über einen vom geschädigten Betrieb beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen, in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren.

Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. Falls Sie keinen Steuerberater haben, bieten die Steuerberaterkammer einen online-Suchdienst: Steuerberater finden

Das BundesForum veranstaltet am Freitag, 17.07.2020 von 15:00 – 16:30 Uhr eine Online-Beratung zum Thema Überbrückungshilfe mit Rechtsanwalt Gunnar Schley. Fragen können vorab eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Ines Kellner
Tel: +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de



Autorin: Ines Kellner
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität
E-Mail: i.kellner@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742259
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Beratung · Betriebsführung · Förderung


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