Kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die Corona-Krise finanziell geschädigt wurden, können nun weitere Fördergelder erhalten. Die Gelder vor allem den Branchen helfen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch den Wirtschaftszweigen, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist, wie der Tourismusbranche.
Bedingung ist, dass Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in den Monaten Juni, Juli und/oder August 2020 erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Der Zuschuss wird anteilig auf die betrieblichen Fixkosten gewährt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden.
Die bundesweit geltende Antragsplattform ist gestartet. Sie finden Informationen zur Antragstellung, Checklisten zur Prüfung der Antragsberechtigung.
Auf zwei Besonderheiten für Antragsteller aus Thüringen ist an dieser Stelle besonders hinzuweisen:
Die Thüringer Aufbaubank hat für die Thüringer Unternehmen Informationen zu Zugangsbedingungen und Antragstellung zusammengestellt.
Um einen Missbrauch der Finanzhilfen zu verhindern, kann die Antragstellung nur über einen vom geschädigten Betrieb beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen, in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren.
Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. Falls Sie keinen Steuerberater haben, bieten die Steuerberaterkammer einen online-Suchdienst: Steuerberater finden
Das BundesForum veranstaltet am Freitag, 17.07.2020 von 15:00 – 16:30 Uhr eine Online-Beratung zum Thema Überbrückungshilfe mit Rechtsanwalt Gunnar Schley. Fragen können vorab eingereicht werden.
Ihre Ansprechpartnerin
Ines Kellner
Tel: +49 361 3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de