Mit dem Beschluss der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer vom 01.07.-31.12.2020 zu senken, stellen sich viele Fragen zur Anwendung und Umsetzung bei den Gastgebern.
In der Handreichung des DEHOGA Bundesverbandes wurden diese Fragen für das Gastgewerbe, so gut es zum jetzigen Zeitpunkt geht, beantwortet. Insbesondere zur Abgabe von Getränken im Rahmen des Frühstücks können derzeit allerdings noch keine Handlungsoptionen aufgezeigt werden. An einer Klärung zu diesem Punkt wird derzeit mit dem Bundesministerium für Finanzen gearbeitet.
Der DEHOGA Thüringen bietet zu den Themen Mehrwertsteueränderung und Verfahrensdokumentation ein Webinar am 26.06.2020 von 11:00-12:30 Uhr an.
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Thüringer Tourismus GmbH
DIE KOMFORTDENKER
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