Mit der neuen Thüringer Verordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 09. Juni 2020 dürfen nun auch alle Freizeiteinrichtungen, wie Freizeitbäder oder Saunaanlagen nach einem Genehmigungsverfahren wieder Gäste empfangen.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat dazu Informationen zu Hygienevorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen in den Branchenregelungen für Freizeiteinrichtungen herausgegeben.
Weiterhin ist in der Verordnung geregelt unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen wie Schauspiele und Führungen durchgeführt werden können. Welche speziellen Voraussetzungen zu den Durchführungen dabei z.B. an Konzerte gestellt werden, wird in den Handlungsempfehlung für kulturelle Veranstaltungen sowie für die Theater und Orchester aufgeführt.
Stets aktuelle Informationen zum Restart des Tourismus in Thüringen oder Orientierungshilfen für Ferienwohnungsbesitzer, Freizeiteinrichtungen und Touristinformation finden Sie auf der Seite Corona: Informationen und Meldungen.
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