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Digitaler Meldeschein ist nun rechtssicher

©Quelle: www.pixabay.com

Beim digitalen Meldeverfahren kann die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden, sodass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist. Somit bildet der digitale Meldeschein für die bisherige Erfassung per Papier eine vollwertige Ergänzung. Der Hotelverband schätzt, dass durch den digitalen Check-in mittel- bis langfristig auf bis zu 150 Millionen Papiermeldescheine pro Jahr verzichtet werden kann und führt zu Kostenersparnis.

Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform kann nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ können zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden. Der Zahlungsvorgang erfolgt derzeit über einen zertifizierten und PSD2-konformen Zahlungsanbieter. Hotels, die den digitalen Meldeschein einsetzen, nutzen bis dato vorwiegend die Identifizierung über die sogenannte starke Kundenauthentifizierung (SCA). Die Variante einer eID auf dem Personalausweis ist aktuell noch wenig verbreitet.

„Wir begrüßen, dass der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier nun durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren mittels Personalausweis oder – für die Praxis wohl relevanter – mittels Kreditkarte ersetzt werden kann. Diese von uns seit vielen Jahren geforderten Änderungen kommen gerade noch rechtzeitig, um den Hotels in Zeiten der Corona-Pandemie beim Wiederhochfahren der Betriebe auch einen kontaktlosen, digitalen Check-in der Gäste rechtssicher zu ermöglichen“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Den Umstieg auf die innovative und kontaktlose Lösung bieten bis dato bereits eine Reihe von Technologieanbietern (Anbieter 1 – 4), wobei die Leistungen je nach Anbieter kostenlose Testzeiträume, cloud-basierter Check-in/check-out sowie eine Geld-zurück-Garantie nach der Testphase umfassen. 

Bereits zum 1. Januar 2020 wurde mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (sog. Hotelmeldepflicht) für digitale Lösungen geöffnet. Aber erst mit der am 17. Juni 2020 vom Bundesinnenministerium erlassenen Rechtsverordnung herrscht Rechtssicherheit bezüglich des genauen Prozederes und der Schnittstellenanforderungen des digitalen Meldescheins. 



Autorin: Michaela Friedel
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Gastgeber & Kulinarik
E-Mail: m.friedel@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742 247
Telefax: +49 361 3742 299


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