Seit dem 13.Juni 2020 gilt die neue Thüringer Verordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Neu wurde u.a. die Regelung zur Erfassung von Kontaktdaten (§ 3 Absatz 4) aufgenommen:
“Zur Kontaktnachverfolgung von Gästen, Besuchern und sonstigen anwesenden Personen jeweils in geschlossenen Räumen von Gaststätten oder bei öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen mit Publikumsverkehr hat die verantwortliche Person (Veranstalter, Leiter, Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Vereinsvorsitzende, zuständige Amtsträger oder eine andere Person, der die rechtliche Verantwortung obliegt oder die die tatsächliche Kontrolle ausübt oder damit beauftragt ist) Kontaktdaten zu erfassen. …”.
Der DEHOGA Thüringen hat in diesem Zusammenhang die FAQ für gastgeweblich Betriebe noch einmal überarbeitet und stellt diese zur Verfügung (ab 01.07.2020 im Mitgliederbereich). Im Rundschreiben vom 12.06.2020 informiert er ebenfalls über die Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung auf den Preis und stellt Aushänge, Checklisten und Mustervorlagen zur Verfügung ua.:
Lesen Sie die Information des DEHOGA Thüringen FAQ (Stand 12.06.2020) – zur neuen Thüringer Verordnung