Ab dem 13. Juni gilt in Thüringen die „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“. Auch im Tourismus gibt es weitere Lockerungen.
Unter anderem dürfen folgende Angebote/Einrichtungen wieder öffnen, wenn sie ein Infektionsschutzkonzept vorhalten:
Mit einer schriftlichen Genehmigung des vorzulegenden Infektionsschutzkonzeptes durch den zuständigen Landkreis/ die kreisfreie Stadt dürfen folgende Veranstaltungen/ Einrichtungen/ Angebote in geschlossenen Räumen wieder öffnen:
Erfassung von Kontaktdaten
Aufgrund der weitreichenden Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, spielt die Kontaktnachverfolgung beim Auftreten einer Neuinfektion – besonders in geschlossenen Räumen – eine entscheidende Rolle. Um möglichst schnell Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist für Gäste von Gaststätten in geschlossenen Räumen bzw. Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Veranstaltungen/Angeboten/Einrichtungen mit Publikumsverkehr in geschlossenen Räumen die Erfassung von Kontaktdaten aller Gäste/Teilnehmenden Pflicht.
Erfasst werden müssen:
Private Feiern (z.B. Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten) sind wieder möglich.
Ab einer bestimmten Personenzahl (mehr 30 Personen in geschlossenen Räumen/mehr als 75 Personen unter freiem Himmel) muss die Veranstaltung jedoch durch den Veranstalter/die Veranstalterin mindestens 48 Stunden im Voraus beim zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt gemeldet werden.
Auch bei privaten Feiern gilt: Der/die Veranstalter/in muss geeignete Infektionsschutzvorkehrungen treffen. Wichtig ist auch, dass für einen möglichen Infektionsfall eine Kontaktverfolgung sichergestellt werden kann.
Weitere Lockerungen und Einschränkungen finden Sie unter folgendem Link https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelles